Beschwerde (Petitionsrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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* {{GO 56}} Abs. 3: Jeder [[Gemeindeeinwohner]] kann sich mit [[Eingabe]]n und [[Beschwerde]]n an den [[Gemeinderat]] wenden.
 
* {{GO 56}} Abs. 3: Jeder [[Gemeindeeinwohner]] kann sich mit [[Eingabe]]n und [[Beschwerde]]n an den [[Gemeinderat]] wenden.
 
==={{FamFG}}===
 
* {{FamFG 58}} Abs. 1: Die [[Beschwerde]] findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Angelegenheiten nach diesem Gesetz statt, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
 
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
 
* [[Petitionsrecht]]
 
* [[Petitionsrecht]]
  
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 

Aktuelle Version vom 28. Mai 2020, 08:03 Uhr