Betriebliche Sozialeinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * {{BayObLG 2 Z 36/73}}: "Ein von Betriebsangehörigen, darunter Mitgliedern des Betriebsrats, gegründeter Verein mit dem Zweck, die Bewirtschaftung der vom Arbeitgeber finanziell mitgetragenen Werkskantine als einer betrieblichen Sozialeinrichtung zu übernehmen, kann in das [[Eintragung in das Vereinsregister|Vereinsregister eingetragen]] werden."<ref>Amtlicher Leitsatz 1</ref> | + | * {{BayObLG 2 Z 36/73}}: "Ein von Betriebsangehörigen, darunter Mitgliedern des Betriebsrats, gegründeter Verein mit dem Zweck, die Bewirtschaftung der vom Arbeitgeber finanziell mitgetragenen [[Werkskantine]] als einer betrieblichen Sozialeinrichtung zu übernehmen, kann in das [[Eintragung in das Vereinsregister|Vereinsregister eingetragen]] werden."<ref>Amtlicher Leitsatz 1</ref> |
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Aktuelle Version vom 24. Mai 2020, 17:52 Uhr
Rechtsprechung
- BayObLG, Beschluss vom 12.11.1973 - BReg. 2 Z 36/73: "Ein von Betriebsangehörigen, darunter Mitgliedern des Betriebsrats, gegründeter Verein mit dem Zweck, die Bewirtschaftung der vom Arbeitgeber finanziell mitgetragenen Werkskantine als einer betrieblichen Sozialeinrichtung zu übernehmen, kann in das Vereinsregister eingetragen werden."<ref>Amtlicher Leitsatz 1</ref>
Siehe auch
Fußnoten
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