Beratung (Gemeinderat): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2020, 18:50 Uhr
Normen
- GO Art. 46 Abs. 2 Satz 1: Der erste Bürgermeister bereitet die Beratungsgegenstände vor.
- GO Art. 49 Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung