Feststellung des Abstimmungsergebnisses: Unterschied zwischen den Versionen

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"Die [[Feststellung des Abstimmungsergebnisses|Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses]] durch den Wahileiter hat beim [[Verein]] nicht die Wirkung eines konstitutiven, das Wahlergebnis fixierenden Aktes."<ref>{{BGH II ZR 34/74}} Amtlicher Leitsatz</ref><noinclude>
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==Rechtsprechung==
 
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* {{BGH II ZR 34/74}}: "Die Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahileiter hat beim Verein nicht die Wirkung eines konstitutiven, das Wahlergebnis fixierenden Aktes."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
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* {{BGH II ZR 34/74}}: "Die Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter hat beim Verein nicht die Wirkung eines konstitutiven, das Wahlergebnis fixierenden Aktes."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
==Siehe auch==
 
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Aktuelle Version vom 18. Mai 2020, 10:19 Uhr

"Die Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter hat beim Verein nicht die Wirkung eines konstitutiven, das Wahlergebnis fixierenden Aktes."<ref>BGH, Urteil vom 26.05.1975 - II ZR 34/74 = NJW 1975, 2101, MDR 1976, 28, WM 1975, 1041, DB 1975, 2032 Amtlicher Leitsatz</ref>

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

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