Jugendhilfeausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{AGSG 17}} Jugendhilfeausschuss als [[beschließender Ausschuss]], Vorsitz  
 
* {{AGSG 17}} Jugendhilfeausschuss als [[beschließender Ausschuss]], Vorsitz  
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* {{SGB VIII 71}} Abs. 4 Satz 4: Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.
  
==Siehe auch==
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==Links==
 
* [https://www.lkr-lif.de/kreistag/143.Jugendhilfeausschuss.html Jugendhilfeausschuss des Kreistags Lichtenfels]
 
* [https://www.lkr-lif.de/kreistag/143.Jugendhilfeausschuss.html Jugendhilfeausschuss des Kreistags Lichtenfels]
  
[[Kategorie:Kommmunalrecht]]
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[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Aktuelle Version vom 13. Juli 2021, 22:13 Uhr

Normen

  • AGSG § 17 Jugendhilfeausschuss als beschließender Ausschuss, Vorsitz
  • SGB VIII § 71 Abs. 4 Satz 4: Seine Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.

Links