Unschuldsvermutung: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BV 3}} Abs. 1
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* {{BV 3}} Abs. 1: Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat.
 
* {{BV 85}}: Die Richter sind nur dem Gesetz unterworfen.
 
* {{BV 85}}: Die Richter sind nur dem Gesetz unterworfen.
* {{BV 91}}
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* {{BV 91}}: (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte kann sich eines Verteidigers bedienen.
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==Rechtsprechung==
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* {{BayVerfGH Vf. 40-VI-06}}
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Aktuelle Version vom 21. Juli 2017, 07:28 Uhr