Gebühr: Unterschied zwischen den Versionen
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*[[Benutzungsgebühr]], Art. 8 KAG | *[[Benutzungsgebühr]], Art. 8 KAG | ||
*[[Verwaltungsgebühr]], Art. 1 KG | *[[Verwaltungsgebühr]], Art. 1 KG | ||
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Aktuelle Version vom 19. Juni 2016, 19:27 Uhr
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken<ref>(vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76, Seite 226)</ref>.
Arten
- Benutzungsgebühr, Art. 8 KAG
- Verwaltungsgebühr, Art. 1 KG