Verfahrensordnung (Verbraucherschlichtungsstelle): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2017, 10:45 Uhr
Die Verbraucherschlichtungsstelle muss eine Verfahrensordnung haben. Die Verfahrensordnung bestimmt das Konfliktbeilegungsverfahren und regelt die Einzelheiten seiner Durchführung. (VSBG § 5 Abs. 1)
Normen
- VSBG § 5 Abs. 1