Kinderbetreuung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres==
 
Nach {{SGB VIII 24}} Abs. 1 (Neufassung ab 01.08.2013 - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege) ist ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten
 
 
 
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
 
 
 
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
 
 
 
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
 
 
 
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
 
 
 
==Ein bis Dreijährige==
 
 
 
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nach {{SGB VIII 24}} Abs. 2 Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer  Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
 
 
 
==3. Lebensjahr bis Einschulung==
 
 
 
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung ({{SGB VIII 24}} Abs. 3 Satz 1). Die Träger  der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein [[Örtliche Bedarfsplanung (Kinderbetreuung)|bedarfsgerechtes]] Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
 
 
 
==Schulkinder==
 
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein [[Örtliche Bedarfsplanung (Kinderbetreuung)|bedarfsgerechtes]] Angeobt in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend. ({{SGB VIII 24}} Abs. 4)
 
 
 
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind nach {{SGB VIII 24}} Abs. 5 verpflichtet, Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Landesrecht kann besdtimmen, dass die erziehungsberechtigten Personen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die beauftragten Personen zu den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die beauftragte Stelle innerhalb einer bestimmten Frist vor der beabsichtigten Inanspruchnahme der Leistung in Kenntnis setzen.
 
 
 
==Normen==
 
* {{SGB VIII 24}}
 
* {{BayKiBiG}}
 
 
 
==Rechtsprechung==
 
 
 
* [http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/ansbach-muenchen-kita-schadensersatz-prozess-100.html br-online.de vom 21.07.2016 - Schadensersatz für nicht vorhandenen Kita-Platz?]: "Vor dem Verwaltungsgerichtshof Ansbach verklagen die Eltern eines inzwischen fünfjährigen Jungen die Stadt München auf Schadensersatz. Für das Kind war verspätet ein Kita-Platz freigeworden. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben."
 
* [http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/leipzig-muss-keinen-schadenersatz-fuer-kita-platz-mangel-zahlen-13770118.html faz.net vom 26.08.2015 - OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadenersatz bei Kita-Platz-Mangel]
 
 
 
==Publikationen==
 
 
 
===Fachbücher===
 
 
 
* {{ISBN 9783782504393}}
 
 
 
===Fachveröffentlichungen===
 
 
 
* [https://www.muenchen.ihk.de/de/starthilfe/Anhaenge/Kinderbetreuung3.pdf IHK-Merkblatt KINDERBETREUUNG]: "Das Thema Kinderbetreuung ([[Kindertagespflege]], [[Kinderkrippe]], [[Kindergarten]]) unterliegt steigender Nachfrage. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen ersten Überblick über Zulassungs- und Fördervoraussetzungen verschaffen."
 
 
 
===Rundfunk===
 
 
 
* [http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/ansbach-muenchen-kita-schadensersatz-prozess-100.html br-online.de vom 21.07.2016 - Schadensersatz für nicht vorhandenen Kita-Platz?]: "Vor dem Verwaltungsgerichtshof Ansbach verklagen die Eltern eines inzwischen fünfjährigen Jungen die Stadt München auf Schadensersatz. Für das Kind war verspätet ein Kita-Platz freigeworden. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben."
 
 
 
===Tagespresse===
 
 
 
* [http://www.sueddeutsche.de/leben/kinderbetreuung-bgh-entscheidet-ueber-entschaedigung-fuer-eltern-wegen-fehlender-kita-plaetze-1.3211194?reduced=true sueddeutsche.de vom 20.10.2016 - Haben Eltern Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie keinen Kita-Platz bekommen?]: "Das Urteil des BGH in der Frage wird mit Spannung erwartet. Geklagt haben drei Mütter, die wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeiten erst später in den Job einsteigen konnten."
 
 
 
==Links==
 
* http://www.kita.de/wissen/kinderbetreuung/rechte-und-pflichten/anspruch-betreuungsplatz
 
 
 
==Siehe auch==
 
* [[Örtliche Bedarfsplanung (Kinderbetreuung)]]
 
* [[Kindertageseinrichtung]]
 
** [[Kinderkrippe]]
 
** [[Kindergarten]]
 
** [[Hort]]
 
** [[Schulhort]]
 
** [[Ganztagesschule]]
 
 
 
 
 
[[Kategorie: Pflichtaufgabe]]
 

Aktuelle Version vom 14. Juli 2019, 09:51 Uhr

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