Abwägung (Planaufstellungsverfahren): Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen ({{BauGB 1}} Abs. 7).<noinclude>
+
#REDIRECT [[Abwägungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung]]
 
 
==Normen==
 
 
 
* {{BauGB 1}} Abs. 7
 
 
 
==Publikationen==
 
 
 
* {{ISBN 9783782505475}} Pos. 86, 9980 (Teil 4 Ziffer 4.2.3)
 
 
 
==Siehe auch==
 
 
 
[[Kategorie:Öffentliches Recht]]</noinclude>
 

Aktuelle Version vom 8. Juli 2016, 16:45 Uhr