Gebühr: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken<ref>(vgl. {{BVerfG 2 BvL 5/76}}, Seite 226)</ref>.<noinclude>
  
 
==Arten==
 
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*[[Benutzungsgebühr]], Art. 8 KAG
 
*[[Benutzungsgebühr]], Art. 8 KAG
 
*[[Verwaltungsgebühr]], Art. 1 KG
 
*[[Verwaltungsgebühr]], Art. 1 KG
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==Rechtsprechung==
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* {{BVerfG 2 BvL 5/76}}
  
 
==Publikationen==
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Wikipedia]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr Wikipedia]
  
[[Kategorie:Haushalt]]
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[[Kategorie:Haushalt]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 19. Juni 2016, 19:27 Uhr

Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken<ref>(vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76, Seite 226)</ref>.

Arten

Rechtsprechung

Publikationen