Personalakte: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BAG 9 AZR 110/07}}: Der [[Arbeitnehmer]] hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den [[Personalakte]]n genommenen Unterlagen [[Paginierung|paginiert]].<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BAG 9 AZR 110/07}}: Der [[Arbeitnehmer]] hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den [[Personalakte]]n genommenen Unterlagen [[Paginierung|paginiert]].<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
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==Siehe auch==
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* [[Aktenführung]]
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* [[Paginierung]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Aktuelle Version vom 16. Juni 2016, 21:15 Uhr

Rechtsprechung

Bundesarbeitsgericht (BAG)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>