Ermächtigungsgrundlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2016, 12:06 Uhr
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Urteil vom 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 = BVerfGE 34, 9 - Besoldungsvereinheitlichung: Von einer Ermächtigung kann erst Gebrauch gemacht werden, wenn sie vorliegt. Die ermächtigende Norm muß also in Kraft gesetzt sein, bevor die darauf gestützte Norm erlassen werden kann.<ref>Seite 21 Abs. 72</ref>
Bayerischer Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH)
- BayVerfGH, Entscheidung vom 24.05.1973 - 19-VII-72: Eine Ermächtigung muss vor Erlass einer auf ihr beruhenden Norm inkraftgetreten sein.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>