Ermächtigungsgrundlage: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BayVerfGH 19-VII-72}}: Eine [[Ermächtigung]] muss vor Erlass einer auf ihr beruhenden Norm inkraftgetreten sein.
 
* {{BayVerfGH 19-VII-72}}: Eine [[Ermächtigung]] muss vor Erlass einer auf ihr beruhenden Norm inkraftgetreten sein.
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==={{BayVGH}}===
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* {{BayVGH 85 IV 72}} = [[BayVBl 1975, 617]]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 7. Juni 2016, 12:06 Uhr

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bayerischer Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>