Insolvenzverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Über das Vermögen der Gemeinde findet ein Insolvenzverfahren nicht statt ({{GO 77}}).
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Über das [[Vermögen der Gemeinde]] findet ein Insolvenzverfahren nicht statt ({{GO 77}}).
  
 
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2016, 09:07 Uhr

Über das Vermögen der Gemeinde findet ein Insolvenzverfahren nicht statt (GO Art. 77).

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