Insolvenzverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Normen== * {{GO 77}} Kategorie:Kommunalrecht“) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | Über das [[Vermögen der Gemeinde]] findet ein Insolvenzverfahren nicht statt ({{GO 77}}). | |
==Normen== | ==Normen== |
Aktuelle Version vom 7. Juni 2016, 09:07 Uhr
Über das Vermögen der Gemeinde findet ein Insolvenzverfahren nicht statt (GO Art. 77).