Ortssprecher: Unterschied zwischen den Versionen

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In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer [[Wahl]] einen Ortssprecher wählt ({{GO 60a}} Abs. 1 Satz 1). {{GO 51}} Abs. 3 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend. Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Gemeinderats; sie endet nicht deshalb, weil der Gemeindeteil im Gemeinderat vertreten wird.
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In [[Gemeindeteil|Gemeindeteilen]], die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im [[Gemeinderat]] nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen [[Gemeindebürger]] der erste Bürgermeister eine [[Ortsversammlung]] einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer [[Wahl]] einen [[Ortssprecher]] wählt ({{GO 60a}} Abs. 1 Satz 1). {{GO 51}} Abs. 3 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend. Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Gemeinderats; sie endet nicht deshalb, weil der Gemeindeteil im Gemeinderat vertreten wird.
  
Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Der Gemeinderat kann diese Rechte durch die Geschäftsordnung auf die Wahrnehmung örtlicher Angelegenheiten beschränken.({{GO 60a}} Abs. 2)
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Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Der Gemeinderat kann diese Rechte durch die [[Geschäftsordnung]] auf die Wahrnehmung örtlicher Angelegenheiten beschränken.({{GO 60a}} Abs. 2)
  
Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn für den Gemeindeteil ein Bezirksausschuß nach Art. 60 Abs. 2 besteht.({{GO 60a}} Abs. 3)
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{{GO 60a}} Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn für den Gemeindeteil ein [[Bezirksausschuss]] nach {{GO 60}} Abs. 2 besteht.({{GO 60a}} Abs. 3)
  
==Ortssprecher in Burgkunstadt==
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==[[Ortssprecher in Burgkunstadt]]==
===Ebneth: Dieter Schmiedel (SPD)===
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{{:Ortssprecher in Burgkunstadt}}
  
Zur Ortssprecherwahl in Ebneth traten am 21.05.2014 Dieter Schmiedel (SPD) und Erich Weid (CSU) an.
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==Normen==
 
 
Nach dem ersten Wahlgang gab es folgendes Resultat:
 
 
 
24 Stimmen für Schmiedel und 24 Stimmen für E. Weid, 1 Stimme ungültig.
 
  
Die Wahl wurde wiederholt.
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==={{GO}}===
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* {{GO 60a}} [[Ortssprecher]]
  
Der 2te Wahlddurchgang gab dann folgendes Ergebnis:
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==={{Geschäftsordnung Stadtrat Burgkunstadt}}===
 
 
24 Stimmen für Dieter Schmiedel und 23 Erich Weid, 1 Stimme ungültig.
 
 
 
===Gärtenroth: Edwin Bauersachs (SPD)===
 
  
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* [[Geschäftsordnung_für_den_Stadtrat_Burgkunstadt_vom_14.05.2014#.C2.A7_18_Rechtsstellung.2C_Aufgaben|§ 18]]
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
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===Fachbücher===
 
===Fachbücher===
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* {{ISBN 9783782505475}} Pos. 3725 (Teil 3 Ziffer 1.1.4)
  
 
===Lokalpresse===
 
===Lokalpresse===
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* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,175571  Obermain Tagblatt vom 22.05.2014:  Edwin Bauersachs zum Dritten - Amtierender Ortssprecher setzt sich gegen Matthias Berg mit 39 zu 21 Stimmen durch]
 
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,175571  Obermain Tagblatt vom 22.05.2014:  Edwin Bauersachs zum Dritten - Amtierender Ortssprecher setzt sich gegen Matthias Berg mit 39 zu 21 Stimmen durch]
  
==Normen==
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[[Kategorie:Kommunalrecht]]
* {{GO 60a}}
 
* {{Geschäftsordnung Stadtrat Burgkunstadt}} [https://docs.google.com/document/d/1klVuZOuCQyLZhA5B6C75hIG1K2GTCrWtxVP9F10-S2E/edit# § 18]
 

Aktuelle Version vom 22. Mai 2020, 15:30 Uhr

In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt (GO Art. 60a Abs. 1 Satz 1). GO Art. 51 Abs. 3 Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend. Die Amtszeit des Ortssprechers endet mit der Wahlzeit des Gemeinderats; sie endet nicht deshalb, weil der Gemeindeteil im Gemeinderat vertreten wird.

Der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen. Der Gemeinderat kann diese Rechte durch die Geschäftsordnung auf die Wahrnehmung örtlicher Angelegenheiten beschränken.(GO Art. 60a Abs. 2)

GO Art. 60a Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn für den Gemeindeteil ein Bezirksausschuss nach GO Art. 60 Abs. 2 besteht.(GO Art. 60a Abs. 3)

Ortssprecher in Burgkunstadt

Im Stadtrat Burgkunstadt ist nach der Kommunalwahl 2020 kein Ortssprecher vertreten. Der aus Ebneth stammende Dieter Schmiedel wurde für die SPD in den Stadtrat gewählt. Für Gärtenroth wurde (noch) keine Ortsversammlung beantragt.

Normen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt

Publikationen

Lexika

Fachbücher

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 3725 (Teil 3 Ziffer 1.1.4)

Lokalpresse