Bauantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{ISBN 9783415052086}} S. 216 ff. ("Die Behandlung des [[Bauantrag]]s in der [[Gemeinderatssitzung]]")
 
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Aktuelle Version vom 9. Mai 2016, 08:43 Uhr

Der Bauantrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.2Diese legt ihn, sofern sie nicht selbst zur Entscheidung zuständig ist, mit ihrer Stellungnahme unverzüglich bei der Bauaufsichtsbehörde vor.3Die Gemeinden können die Ergänzung oder Berichtigung unvollständiger oder unrichtiger Bauanträge verlangen. (BayBO Art. 64 Abs. 1)

Muster

Normen

Publikationen

Lexika

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 216 ff. ("Die Behandlung des Bauantrags in der Gemeinderatssitzung")

Siehe auch