Amtsmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. April 2016, 19:58 Uhr
Normen
- In Deutschland kein Straftatbestand mehr, siehe aber Amtsdelikte
Publikationen
Lexika
Onlinemedien
- br.de vom 15.04.2016 - Strafbefehl wegen Untreue - Randersackerer Bürgermeister lenkt ein: "Die Auszahlung an sich selbst hat V. den Angaben des Rathausmitarbeiters zufolge angeordnet, ohne etwa den zuständigen Stadtratsausschuss zu informieren. Damit stehe auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Raum, so die Staatsanwältin und damit möglicherweise ein noch höheres Strafmaß. "