Staatsanwaltschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Örtlich zuständig für im Stadtgebiet Burgkunstadt begangene Straftaten sind folgende Staatsanwaltschaften:
 
Örtlich zuständig für im Stadtgebiet Burgkunstadt begangene Straftaten sind folgende Staatsanwaltschaften:
  
* Die Staatsanwaltschaft Coburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten (mit Ausnahme der Wirtschaftsstraftaten und Staatsschutzdelikte), die im Landgerichtsbezirk Coburg begangen wurden.  
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* Die [[Staatsanwaltschaft Coburg]] ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten (mit Ausnahme der Wirtschaftsstraftaten und Staatsschutzdelikte), die im Landgerichtsbezirk Coburg begangen wurden.  
 
* [[Wirtschaftsstraftat]]en werden für die Bezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof zentral bei der [[Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof]] bearbeitet.
 
* [[Wirtschaftsstraftat]]en werden für die Bezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof zentral bei der [[Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof]] bearbeitet.
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[[Kategorie:Strafrecht]]

Aktuelle Version vom 15. April 2016, 15:47 Uhr

Örtlich zuständig für im Stadtgebiet Burgkunstadt begangene Straftaten sind folgende Staatsanwaltschaften: