Verschwiegenheitspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Verschwiegenheitspflicht (Gemeinderäte)]]
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* [[Verschwiegenheitspflicht (Beamte)]]
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* [[Verschwiegenheitspflicht (Gemeinde- und Kreisräte)]]
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* [[Verschwiegenheitspflicht (Presseauskunft)]]
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* [[Dienstgeheimnis]]
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==Normen==
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==={{BeamtStG}}===
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* {{BeamtStG 37}}
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==={{GO}}===
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* {{GO 20}}
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==={{TVöD}}-AT===
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* {{TVöD-AT 3}}: Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.

Aktuelle Version vom 16. Juli 2021, 09:06 Uhr