Fördermittel-Prozesse: Unterschied zwischen den Versionen
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=="Kanal"-Prozesse der Stadt Burgkunstadt== | =="Kanal"-Prozesse der Stadt Burgkunstadt== | ||
Die Stadt Burgkunstadt führte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth sieben Prozesse mit den Aktenzeichen B 2 K 08.511 bis B 2 K 08.517. Diese betrafen mutmaßlich die Fördermittel für die Kanäle zu den Ortsteilen. Unter der Annahme, dass ein überwiegender Teil der aus der Zweckverbandssatzung genommenen Investititonen auf die Kanäle der Stadt Burgkunstadt entfiel, konnte man über einen weiteren streitigen Förderbetrag in Millionenhöhe spekulieren: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte nämlich wegen der Satzungsänderung des Zweckverbands eine automatische Unwirksamkeit der Kläranlagenförderung angenommen. Und es konnte sich dem Betrachter die Frage stellen, ob nicht auch die Kanalförderung der Stadt Burgkunstadt "infiziert" worden sein könnte. Bürgermeister Petterich hat solchen Spekulationen mit Schreiben vom 10.08.2011 widersprochen und sah sogar Potenzial einer Korrektur der Förderung für Burgkunstadt nach oben. | Die Stadt Burgkunstadt führte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth sieben Prozesse mit den Aktenzeichen B 2 K 08.511 bis B 2 K 08.517. Diese betrafen mutmaßlich die Fördermittel für die Kanäle zu den Ortsteilen. Unter der Annahme, dass ein überwiegender Teil der aus der Zweckverbandssatzung genommenen Investititonen auf die Kanäle der Stadt Burgkunstadt entfiel, konnte man über einen weiteren streitigen Förderbetrag in Millionenhöhe spekulieren: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte nämlich wegen der Satzungsänderung des Zweckverbands eine automatische Unwirksamkeit der Kläranlagenförderung angenommen. Und es konnte sich dem Betrachter die Frage stellen, ob nicht auch die Kanalförderung der Stadt Burgkunstadt "infiziert" worden sein könnte. Bürgermeister Petterich hat solchen Spekulationen mit Schreiben vom 10.08.2011 widersprochen und sah sogar Potenzial einer Korrektur der Förderung für Burgkunstadt nach oben. | ||
− | Bestätigt wurde vom Bürgermeister zunächst, dass die aufgeführten Aktenzeichen alle Verfahren der Stadt Burgkunstadt gegen den Freistaat Bayern mit dem Inhalt der Förderung von Kanalbaumaßnahmen der Stadt Burgkunstadt betrafen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach habe wegen des Rechtsstreits des Zweckverbands vorsorglich alle 7 Förderbescheide der Stadt Burgkunstadt zurückgenommen. In Ziffer 2 der Rücknahmebescheide werde ausgeführt, dass der maßgebliche Fördersatz und die Förderhöhe in einem weiteren, noch zu erlassenden Bescheid festgelegt werde. Auf Antrag der Stadt sei vom Wasserwirtschaftsamt schriftlich bestätigt worden, dass diese neu zu erlassenden Bescheide je nach Anrechenbarkeit der Baukosten der Kläranlage an den Zweckverband oder die Stadt auch nach oben korrigiert werden könnten. Zurzeit lägen weder Rückforderungsbeträge für die Kanalförderung der Stadt noch Zinsberechnungen vor. Auch für die Rückforderung des Zweckverbands gebe es noch keinen Zinsbescheid. Petterich bezieht sich auf eine Auskunft des Wasserwirtschaftsamts, wonach es auf ein Gespräch in München beim Umweltminister am 28. September ankomme, ob ein Zinsbescheid erlassen werden müsse. Eine Auskunft über die Höhe der zurückgenommenen Förderbescheide für die Burgkunstadter Kanäle | + | Bestätigt wurde vom Bürgermeister zunächst, dass die aufgeführten Aktenzeichen alle Verfahren der Stadt Burgkunstadt gegen den Freistaat Bayern mit dem Inhalt der Förderung von Kanalbaumaßnahmen der Stadt Burgkunstadt betrafen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach habe wegen des Rechtsstreits des Zweckverbands vorsorglich alle 7 Förderbescheide der Stadt Burgkunstadt zurückgenommen. In Ziffer 2 der Rücknahmebescheide werde ausgeführt, dass der maßgebliche Fördersatz und die Förderhöhe in einem weiteren, noch zu erlassenden Bescheid festgelegt werde. Auf Antrag der Stadt sei vom Wasserwirtschaftsamt schriftlich bestätigt worden, dass diese neu zu erlassenden Bescheide je nach Anrechenbarkeit der Baukosten der Kläranlage an den Zweckverband oder die Stadt auch nach oben korrigiert werden könnten. Zurzeit lägen weder Rückforderungsbeträge für die Kanalförderung der Stadt noch Zinsberechnungen vor. Auch für die Rückforderung des Zweckverbands gebe es noch keinen Zinsbescheid. Petterich bezieht sich auf eine Auskunft des Wasserwirtschaftsamts, wonach es auf ein Gespräch in München beim Umweltminister am 28. September ankomme, ob ein Zinsbescheid erlassen werden müsse. Eine Auskunft über die Höhe der zurückgenommenen Förderbescheide für die Burgkunstadter Kanäle wurde vom Bürgermeister nicht erteilt. Bereits in der Stadtratssitzung am 2.8.2011 hatte Bürgermeister Petterich darauf hingeweisen, dass bislang alle Prozesskosten der Stadt Burgkunstadt durch deren Rechtsschutzversicherung übernommen wurden. |
− | Bürgermeister Petterich hatte auf eine Anfrage von KUNSTADT.net vom 16.07.2011 zunächst | + | Bürgermeister Petterich hatte auf eine Anfrage von KUNSTADT.net vom 16.07.2011 zunächst mit den Worten reagiert: |
''"Da Sie weder von mir noch von sonst jemanden einen Auftrag haben, diese Angelegenheit zu bearbeiten und zu veröffentlichen, werde ich Ihnen keine Korrektur liefern".'' | ''"Da Sie weder von mir noch von sonst jemanden einen Auftrag haben, diese Angelegenheit zu bearbeiten und zu veröffentlichen, werde ich Ihnen keine Korrektur liefern".'' | ||
KUNSTADT.net hatte daraufhin gegenüber Bürgermeister Petterich und dem Stadtrat beantragt, der Öffentlichkeit die genauen Zahlen zu nennen. Die SPD-Fraktion stellte in der Folge einen Antrag, die Öffentlichkeit herzustellen, um der Bevölkerung entsprechend Rede und Antwort stehen zu können. Die Anträge wurden in der Stadtratssitzung am 2.8.2011 verlesen, der Bürgermeister hat in der Sitzung eine Stellungnahme abgegeben, der Stadtrat hat nicht darüber abgestimmt. | KUNSTADT.net hatte daraufhin gegenüber Bürgermeister Petterich und dem Stadtrat beantragt, der Öffentlichkeit die genauen Zahlen zu nennen. Die SPD-Fraktion stellte in der Folge einen Antrag, die Öffentlichkeit herzustellen, um der Bevölkerung entsprechend Rede und Antwort stehen zu können. Die Anträge wurden in der Stadtratssitzung am 2.8.2011 verlesen, der Bürgermeister hat in der Sitzung eine Stellungnahme abgegeben, der Stadtrat hat nicht darüber abgestimmt. | ||
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+ | In den weiteren Prozessen der Stadt Burgkunstadt wurden die Verfahren zunächst ruhend gestellt. Es sollte insoweit der Ausgang des am Bayer. Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahrens abgewartet werden. Im Obermain Tagblatt vom 26.09.2011 war auf Seite 26 zu lesen, dass nach einer Einigung mit dem Ministerium die blockierten Zuschüsse für die übrigen Kanalbauprojekte wieder freigegeben werden könnten. "Damit sei auch die Klage der Stadt gegen den Freistaat, die am 7. Oktober am Verwaltungsgericht in Bayreuth hätte verhandelt werden sollen, vom Tisch." (Obermain Tagblatt vom 26.09.2011). | ||
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+ | Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 7.11.2013 wurden die ruhend gestellten Verfahren nach Klagerücknahme durch die Klagepartei vor ca. einem Jahr eingestellt. D. h. eine gerichtliche Entscheidung in der Sache ist nicht ergangen. | ||
==Fördermittel-Prozess des Zweckverbands Abwasserwirtschaft Kunsstadt== | ==Fördermittel-Prozess des Zweckverbands Abwasserwirtschaft Kunsstadt== | ||
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+ | [[Bild: klaeranlage.jpg]] | ||
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+ | Ein weiterer Prozess um Fördermittel wurde vom Zweckverband Abwasserwirtschaft Kunstadt gegen den Freistaat Bayern geführt und in zwei Instanzen verloren. | ||
===Kläranlagenrückforderung rechtskräftig: 1.357.480,45 Euro + Zinsen + Kosten=== | ===Kläranlagenrückforderung rechtskräftig: 1.357.480,45 Euro + Zinsen + Kosten=== | ||
− | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte bezüglich der | + | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte bezüglich der Rückforderung der Kläranlagenfördermittel mit [http://www.kunstadt.net/joomlaneu/index.php/rechtsprechung/210-bayvgh-beschluss-vom-962011-4-zb-101236-rueckforderung-von-foerdermitteln Beschluss vom 9. Juni 2011] den Antrag des Zweckverbands auf Zulassung zur Berufung abgelehnt. An der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils bestünden im Ergebnis keine ernstlichen Zweifel. Die [http://www.kunstadt.net/joomlaneu/index.php/rechtsprechung/19-urteil-des-verwaltungsgerichts-bayreuth-vom-25-maerz-2010-b-2-k-08496 Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth] war damit rechtskräftig. Der Zweckverband musste danach 1.357.480,45 Euro zurückzahlen und diesen Betrag über mehrere Jahre an sich mit 6% pro Jahr verzinsen. Ferner hatte der Zweckverband die Prozesskosten zu tragen. Die Bürgermeister hofften im Anschluss auf ein Entgegenkommen seitens des Freistaats. |
===Auf welche Forderungen hat der Freistaat verzichtet?=== | ===Auf welche Forderungen hat der Freistaat verzichtet?=== | ||
− | Nach einem Bericht des Obermain Tagblatts vom 30.6.2011 sowie einer Stellungnahme gegenüber kunstadt.net | + | Nach einem Bericht des Obermain Tagblatts vom 30.6.2011 sowie einer Stellungnahme gegenüber kunstadt.net war Bürgermeister Petterich bemüht, "die Sache ohne jegliche Rückzahlung aus der Welt zu schaffen". Der politische Wille, der dies so gewollt habe, müsse nun auch die Lösung des Problems übernehmen und sich nicht hinter Urteilen verstecken, so Bürgermeister Petterich. Von Burgkunstadter Seite aus werde nichts unversucht gelassen. Landtagsabgeordneter Christian Meißner äußerte gegenüber dem Obermain Tagblatt, er werde sich beim Umweltministerium um eine verträgliche Lösung für die Kommunen Burgkunstadt und Altenkunstadt bemühen. Auf die Erklärung Bürgermeister Petterichs im Obermain Tagblatt, das Thema Kläranlage "könnte auch ein Thema für den Landratswahlkampf werden, da Christian Meißner sich damals für die Zweckverbandslösung stark gemacht habe." hat Landtagsabgeordneter Christian Meißner gegenüber kunstadt.net klargestellt, dass er nie Kenntnis von der Satzungsänderung erhalten habe und nicht sagen könne, welche Beweggründe für diesen schicksalshaften Schritt vorhanden gewesen sein mögen. Den Wortlaut Meißners Erklärung können Sie hier lesen. |
− | Verantwortung des kommunalen Prüfungsverbandes? | + | |
+ | ===Stellungnahme von Christian Meißner zum Bericht im Obermain Tagblatt vom 30.06.2011=== | ||
+ | Auf die Erklärung Bürgermeister Petterichs im Obermain Tagblatt, das Thema Kläranlage "könnte auch ein Thema für den Landratswahlkampf werden, da Christian Meißner sich damals für die Zweckverbandslösung stark gemacht habe", hat Landtagsabgeordneter Christian Meißner gegenüber KUNSTADT.net in einer Stellungnahme klargestellt, dass dass er nie Kenntnis von der Satzungsänderung erhalten habe und nicht sagen könne, welche Beweggründe für diesen schicksalshaften Schritt vorhanden gewesen sein mögen. Die Erklärung Meißners im Wortlaut: | ||
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+ | "Die Bürgermeister Petterich und Vonbrunn haben LR Leutner und mich gebeten, ein Gespräch mit dem damaligen Umweltminister Schnappauf und seinen Fachleuten zu vermitteln, damit eine Lösung für die Klärung der Abwässer der Kunstädte gefunden werden kann. Ein völlig normaler Wunsch, dem wir gerne nachgekommen sind. | ||
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+ | Fakt ist: das Umweltministerium hat mit der Lösung über einen Zweckverband (die jetzt - warum auch immer - als „politisch“ bezeichnet wird) eine rechtlich einwandfreie Variante vorgeschlagen. Hierdurch konnte auch die Gemeinde Altenkunstadt gefördert werden und der Weg zum Bau einer, allseits gewünschten, gemeinsamen Kläranlage war frei. Beide Bürgermeister haben dem zugestimmt. Und nicht nur sie. Sowohl der Gemeinderat von Altenkunstadt, als auch der Stadtrat von Burgkunstadt wurden von ihren Bürgermeistern informiert und haben ebenfalls zugestimmt. Der Zweckverband wurde gegründet, die Fördergelder sind geflossen und die Kläranlage wurde gebaut und alles war in schönster Ordnung. | ||
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+ | Fakt ist aber weiter: aus einem mir nicht bekannten Grund wurde die Satzung des Zweckverbandes später geändert und so der (auch nach Auffassung der Gerichte) rechtswidrige Zustand herbeigeführt. Ich habe hiervon nie Kenntnis erhalten und kann nicht sagen welche Beweggründe für diesen schicksalshaften Schritt vorhanden gewesen sein mögen. Ob wann, welche Behörden oder der kommunale Prüfungsverband diese Schieflage hätten erkennen müssen kann ich nicht sagen. | ||
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+ | Wieso nun dieser Sachverhalt in den Landratswahlkampf förmlich hineingezogen wird ist mir daher unverständlich. | ||
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+ | Fakt ist nämlich weiter: der Zweckverband wird demnächst zu einer Sitzung zusammen treffen. Wenn nach dieser Zusammenkunft der Wunsch besteht, dass über den Stand der Dinge nochmals mit dem zuständigen Ministerium und dem Staatsminister gesprochen werden soll, um eine verträgliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger (die dann hoffentlich nicht wieder als „politisch“ diffamiert werden wird) zu finden, dann stehe ich dafür – damals wie heute – selbstverständlich zur Verfügung, denn das ist meine Aufgabe als Abgeordneter. | ||
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+ | Wenn weiterhin parteipolitisch motivierte Rundumschläge ausgeteilt werden, um Stimmung zu machen, dann kann ich das leider nicht verhindern. Ein Schritt zur Bereinigung der Angelegenheit ist ein solches Vorgehen aus meiner Sicht allerdings nicht. Im Sinne der Bevölkerung wäre es schön, wenn man sich auf die Sacharbeit konzentrieren würde." | ||
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+ | ===Verantwortung des kommunalen Prüfungsverbandes?=== | ||
Auf die Aussage des Altenkuntadter Bürgermeisters Vonbrunn im Obermain Tagblatt vom 30.6.2011: „Zu klären sei auch noch, welche Verantwortung der Kommunale Prüfungsverband, der die Satzungsänderung begleitet habe, an diesen bedauerlichen Folgen trage.“, teilte der geschäftsführende Direktor des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, H.S. mit, dass bislang keine konkreten Forderungen seitens des Zweckverbands an den kommunalen Prüfungsverband gerichtet wurden (Stand 5.7.2011). | Auf die Aussage des Altenkuntadter Bürgermeisters Vonbrunn im Obermain Tagblatt vom 30.6.2011: „Zu klären sei auch noch, welche Verantwortung der Kommunale Prüfungsverband, der die Satzungsänderung begleitet habe, an diesen bedauerlichen Folgen trage.“, teilte der geschäftsführende Direktor des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, H.S. mit, dass bislang keine konkreten Forderungen seitens des Zweckverbands an den kommunalen Prüfungsverband gerichtet wurden (Stand 5.7.2011). | ||
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===Stellungnahme der Stadt Burgkunstadt=== | ===Stellungnahme der Stadt Burgkunstadt=== | ||
− | Mit Schreiben vom 10.08.2011 nahm Bürgermeister Petterich für die Stadt Burgkunstadt Stellung. Die Stadt Burgkunstadt, die einen Förderbescheid für den Baukostenanteil der Kläranlage hatte, habe zu keinem Zeitpunkt die Gründung eines Zweckverbandes beantragt noch gewünscht. Der Zweckverband sei politisch vorgeschlagen und die Stadt aufgefordert worden, zusammen mit Altenkunstadt diesen zu gründen. Der Zweckverband diente allein der Bezuschussung der Baukostenanteile für die KläranIage, die Förderung der Kanalbaumaßnahmen der Stadt Burgkunstadt sollte weiterhin über die Stadt erfolgen. Die Gründung des Zweckverbandes sollte dazu dienen, für Altenkunstadt eine Förderung zu erreichen, da Altenkunstadt aufgrund der fehlenden sonstigen Investitionen keine Einzelforderung erhalten habe. Bei einer Prüfung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach durch den Rechnungshof sei diese Förderpraxis an den Zweckverband beanstandet und gefordert worden, die Förderung an den Zweckverband zurückzunehmen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach habe darauf den Förderbescheid an den Zweckverband aufgehoben, wogegen der Zweckverband unter Vorsitz des Altenkunstadler Bürgermeisters Klage geführt und verloren habe. [Anm. d. Red.: Nach den Entscheidungen des VG Bayreuth und des Bayerischen Verwaltungsgserichtshofs wurde die nachträgliche Herausnahme der sonstigen Abwasseranlagen, sprich Kanäle, aus der Zweckverbandssatzung beanstandet. Diese hatten ein Volumen von ca. 40 Mio. DM, so dass mit deren Streichung aus der Zweckverbandssatzung die Förderschwellen für den Zweckverband unterschritten wurden. | + | Mit Schreiben vom 10.08.2011 nahm Bürgermeister Petterich für die Stadt Burgkunstadt Stellung. Die Stadt Burgkunstadt, die einen Förderbescheid für den Baukostenanteil der Kläranlage hatte, habe zu keinem Zeitpunkt die Gründung eines Zweckverbandes beantragt noch gewünscht. Der Zweckverband sei politisch vorgeschlagen und die Stadt aufgefordert worden, zusammen mit Altenkunstadt diesen zu gründen. Der Zweckverband diente allein der Bezuschussung der Baukostenanteile für die KläranIage, die Förderung der Kanalbaumaßnahmen der Stadt Burgkunstadt sollte weiterhin über die Stadt erfolgen. Die Gründung des Zweckverbandes sollte dazu dienen, für Altenkunstadt eine Förderung zu erreichen, da Altenkunstadt aufgrund der fehlenden sonstigen Investitionen keine Einzelforderung erhalten habe. Bei einer Prüfung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach durch den Rechnungshof sei diese Förderpraxis an den Zweckverband beanstandet und gefordert worden, die Förderung an den Zweckverband zurückzunehmen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach habe darauf den Förderbescheid an den Zweckverband aufgehoben, wogegen der Zweckverband unter Vorsitz des Altenkunstadler Bürgermeisters Klage geführt und verloren habe. [Anm. d. Red.: Nach den Entscheidungen des VG Bayreuth und des Bayerischen Verwaltungsgserichtshofs wurde die nachträgliche Herausnahme der sonstigen Abwasseranlagen, sprich Kanäle, aus der Zweckverbandssatzung beanstandet. Diese hatten ein Volumen von ca. 40 Mio. DM, so dass mit deren Streichung aus der Zweckverbandssatzung die Förderschwellen für den Zweckverband unterschritten wurden. |
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+ | ===Kompromiss mit dem Ministerium=== | ||
+ | Nach einem Bericht des Obermain Tagblatt vom 26.09.2011, Seite 26 kam es bei einem Termin der Bürgermeister im Ministerium zu einem Kompromiss-Vorschlag des Ministeriums im Streit um Zuschuss-Rückforderung für die Kläranlage: Die Millionenforderung wurde angeblich auf ein für den Zweckverband erträgliches Maß reduziert, die blockierten Zuschüsse für die übrigen Kanalbauvorhaben wurden angeblich freigegeben. | ||
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+ | Im Jahr 2014 wurden dem Bürgerverein Informationen zugetragen, um deren Bestätigung der Bürgerverein am 13.01.2014 bei der Stadtverwaltung bat. Folgende Fragen hat der Bürgerverein an Bürgermeister Petterich gestellt, auf die leider bis dato keine Reaktion erfolgte: | ||
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+ | "Sehr geehrter Herr Bürgermeister Petterich, | ||
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+ | vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten. Wir haben bezüglich des Komplexes Kanäle/Kläranlage weiteren Klärungsbedarf. Aus zuverlässiger Quelle wurden uns inzwischen Informationen übermittelt, die wir vor einer Veröffentlichung gerne von Ihnen bestätigen lassen würden. Wir beabsichtigen aufgrund der uns gegebenen Informationen folgende öffentliche Äußerung, die wir Ihnen jedoch vorab zur Stellungnahme bzw Berichtigung übersenden: | ||
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+ | * Unter den wieder auflebenden Förderbescheiden war auch der Förderbescheid an die Stadt Burgkunstadt über die Kläranlage in Höhe von ca. 1 Million €. | ||
+ | * Dieser Betrag wurde verrechnet mit der Rückzahlung der Fördermittel für die Kläranlage des Zweckverbands in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro. | ||
+ | * Der “Netto”-Schaden für den Zweckverband beträgt somit ca. 400.000,- Euro, die noch zurückzuzahlen waren. | ||
+ | * Wir schließen daraus, dass den Schaden Altenkunstadt zu 45% und Burgkunstadt zu 55% zu tragen hatten entsprechend der Zweckverbandssatzung (?) | ||
+ | * Der Freistaat Bayern hat gegenüber dem Zweckverband in voller Höhe auf die Zinsforderung (Schätzung 800.000,- €) verzichtet (?) | ||
+ | * Dies bedeutet, dass Burgkunstadt eine Förderung für die Kläranlage erhalten hat, obwohl die Kläranlage im Eigentum des Zweckverbands steht. Diese Förderung beruht ausschließlich auf einem politischen Deal und hätte Burgkunstadt rein rechtlich nicht mehr zugestanden. | ||
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+ | Wir bitten ggf. um Korrektur mit den tatsächlich zutreffenden Informationen, sollten diese hier falsch wiedergegeben sein. Wir bitten auch noch um Stellungnahme, warum die Bürger über diese Informationen seit mehr als 2 Jahren nicht ausreichend informiert wurden (wenn doch eine Information erfolgte, bitten wir um Angabe der Fundstelle)." | ||
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+ | ===Fehler bei der Zweckverbandsgründung=== | ||
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+ | Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth ist ferner zu entnehmen, dass bei der Gründung des Abwasserzweckverbands offenbar gravierende Fehler gemacht wurden. In der ursprünglichen Verbandssatzung wurde nämlich offenbar der Umlegungsschlüssel - das ist der Schlüssel, welchen Anteil Burgkunstadt und Altenkunstadt an den Aufwendungen zu tragen haben - vergessen wurde. Hier die entsprechende Passage aus dem Urteil: | ||
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+ | "Der Zuwendungsbescheid ist zwar nicht aufgrund des Fehlens des Umlegungsschlüssels in der ursprünglichen Verbandssatzung rechtswidrig. Zwar gehört der Umlegungsschlüssel gemäß Art. 19 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit -KommZG -zum notwendigen Inhalt der Verbandssatzung. Die amtliche ordnungsgemäße Bekanntmachung der Satzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels vom 17.11.2000 hat jedoch gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 3 KommZG konstitutive Wirkung (Schulz/Wachsmuth/Zwick/Bauer/Mühlbauer/Oehler/Stanglmayr/Winkler/Bloeck/ Hauth/Stadlöder, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Erl. 2.2 zu Art. 21 KommZG; Hauth/Hillermeier/Bonengel/Kitzeder, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände, Erl. 3 zu Art. 21 KommZG). Jedenfalls wären Rechtshandlungen eines fehlerhaft gebildeten Zweckverbandes rechtswirksam, wenn im Übrigen die rechtlichen Voraussetzungen für die Rechtshandlung vorliegen (Hauth u.a., a.a.O., Erl. 7 zu Art. 21), so dass es auf diese Frage nicht entscheidungserheblich ankommt." | ||
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===Chronologie=== | ===Chronologie=== | ||
− | *30.10.2000: Die Gemeinde Altenkunstadt und die Stadt Burgkunstadt schließen sich zu einem Zweckverband zusammen und vereinbaren die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abwasserwirtschaft Kunstadt mit Sitz in Altenkunstadt. Nach § 9 Abs. 2 der Satzung ist bis zum 31.12.2002 der Erste Bürgermeister der Gemeinde Altenkunstadt Verbandsvorsitzender. Danach wechselt der Verbandsvorsitz im zweijährigen Turnus zwischen dem Bürgermeister der Stadt Burgkunstadt und dem Bürgermeister der Gemeinde Altenkunstadt. Stellvertreter ist jeweils der Erste Bürgermeister, der nicht Verbandsvorsitzender ist. (Quelle: Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000) | + | *30.10.2000: Die Gemeinde Altenkunstadt und die Stadt Burgkunstadt schließen sich zu einem Zweckverband zusammen und vereinbaren die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abwasserwirtschaft Kunstadt mit Sitz in Altenkunstadt. Nach § 9 Abs. 2 der Satzung ist bis zum 31.12.2002 der Erste Bürgermeister der Gemeinde Altenkunstadt Verbandsvorsitzender. Danach wechselt der Verbandsvorsitz im zweijährigen Turnus zwischen dem Bürgermeister der Stadt Burgkunstadt und dem Bürgermeister der Gemeinde Altenkunstadt. Stellvertreter ist jeweils der Erste Bürgermeister, der nicht Verbandsvorsitzender ist. (Quelle: Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000) In dieser ursprünglichen Verbandssatzung wurde offenbar der Umlegungsschlüssel - das ist der Schlüssel, welchen Anteil Burgkunstadt und Altenkunstadt an den Aufwendungen des Zweckverbands zu tragen haben - vergessen. |
*17.11.2000: Die Verbandssatzung wird im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels bekannt gemacht (Quelle: Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000) | *17.11.2000: Die Verbandssatzung wird im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels bekannt gemacht (Quelle: Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000) | ||
*21.11.2000: Der Abwasserzweckverband stellt einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für den 1. Bauabschnitt der Kläranlage Burgkunstadt (Quelle: Tatbestand des Urteils des VG Bayreuth vom 25.03.2010, Seite 3). Er gab dabei als zuwendungsfähige Kosten des Gesamtvorhabens neben den Kosten für die Kläranlage in Höhe von 11.109.000 DM (40.000 DM für die Jahre 1984 bis 1999 und 11.069.000 DM für die Jahre 2000 bis 2002) auch Kosten für „sonstige Abwasseranlagen“ in Höhe von 40.818.292,44 DM an (6.349.292,44 DM für die Jahre 1984 bis 1999 und 34.469.000 DM für die künftigen Jahre bis 2008). Insgesamt ging damit der Antrag von zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtvorhaben von 51.927.292,44 DM aus. (Quelle: Beschluss BayVGH, Absatz 4) | *21.11.2000: Der Abwasserzweckverband stellt einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für den 1. Bauabschnitt der Kläranlage Burgkunstadt (Quelle: Tatbestand des Urteils des VG Bayreuth vom 25.03.2010, Seite 3). Er gab dabei als zuwendungsfähige Kosten des Gesamtvorhabens neben den Kosten für die Kläranlage in Höhe von 11.109.000 DM (40.000 DM für die Jahre 1984 bis 1999 und 11.069.000 DM für die Jahre 2000 bis 2002) auch Kosten für „sonstige Abwasseranlagen“ in Höhe von 40.818.292,44 DM an (6.349.292,44 DM für die Jahre 1984 bis 1999 und 34.469.000 DM für die künftigen Jahre bis 2008). Insgesamt ging damit der Antrag von zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtvorhaben von 51.927.292,44 DM aus. (Quelle: Beschluss BayVGH, Absatz 4) | ||
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*30.07.2011 Die SPD-Fraktion im Burgkunstadter Stadtrat beantragt die Herstellung der Öffentlichkeit bezüglich der Rückzahlung der Zuschüsse für die Kanalisation und der Kläranlage im Stadtrat | *30.07.2011 Die SPD-Fraktion im Burgkunstadter Stadtrat beantragt die Herstellung der Öffentlichkeit bezüglich der Rückzahlung der Zuschüsse für die Kanalisation und der Kläranlage im Stadtrat | ||
*02.08.2011 Die Anträge von KUNSTADT.net und SPD-Fraktion werden im Burgkunstadter Stadtrat behandelt. Der Stadtrat stimmt nicht über die Anträge ab. | *02.08.2011 Die Anträge von KUNSTADT.net und SPD-Fraktion werden im Burgkunstadter Stadtrat behandelt. Der Stadtrat stimmt nicht über die Anträge ab. | ||
− | *10.08.2011 Bürgermeister Petterich nimmt für die Stadt Burgkunstadt zu dem Antrag von KUNSTADT.net schriftlich Stellung. | + | *10.08.2011 Bürgermeister Petterich nimmt für die Stadt Burgkunstadt zu dem Antrag von KUNSTADT.net [http://wiki.buergerverein-burgkunstadt.de/index.php/F%C3%B6rdermittel-Prozesse#Stellungnahme_der_Stadt_Burgkunstadt schriftlich Stellung]. |
+ | *29.09.2011 Bericht im Obermain Tagblatt, Seite 26: Kompromiss-Vorschlag des Ministeriums im Streit um Zuschuss-Rückforderung für Kläranlage - Die Millionenforderung wurde angeblich auf ein für den Zweckverband erträgliches Maß reduziert, die blockierten Zuschüsse für die übrigen Kanalbauvorhaben wurden angeblich freigegeben. | ||
Quelle: Kunstadt.net | Quelle: Kunstadt.net | ||
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==Dokumentation== | ==Dokumentation== | ||
===Konkreter Bezug zum Abwasserzweckverband=== | ===Konkreter Bezug zum Abwasserzweckverband=== | ||
− | * | + | * {{VG Bayreuth B 2 K 08.496}} |
− | * | + | * {{BayVGH 4 ZB 10.1236}} |
*[http://www.lichtenfels.bayern.de/de/redaktion/pdf/70/Amtsblatt-9-2000.pdf Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000] | *[http://www.lichtenfels.bayern.de/de/redaktion/pdf/70/Amtsblatt-9-2000.pdf Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000] | ||
*[http://www.lichtenfels.bayern.de/de/redaktion/pdf/70/Amtsblatt-10-2001.pdf Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr.10 vom 28.12.2001] | *[http://www.lichtenfels.bayern.de/de/redaktion/pdf/70/Amtsblatt-10-2001.pdf Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr.10 vom 28.12.2001] |
Aktuelle Version vom 13. November 2015, 11:24 Uhr
"Kanal"-Prozesse der Stadt Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt führte vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth sieben Prozesse mit den Aktenzeichen B 2 K 08.511 bis B 2 K 08.517. Diese betrafen mutmaßlich die Fördermittel für die Kanäle zu den Ortsteilen. Unter der Annahme, dass ein überwiegender Teil der aus der Zweckverbandssatzung genommenen Investititonen auf die Kanäle der Stadt Burgkunstadt entfiel, konnte man über einen weiteren streitigen Förderbetrag in Millionenhöhe spekulieren: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte nämlich wegen der Satzungsänderung des Zweckverbands eine automatische Unwirksamkeit der Kläranlagenförderung angenommen. Und es konnte sich dem Betrachter die Frage stellen, ob nicht auch die Kanalförderung der Stadt Burgkunstadt "infiziert" worden sein könnte. Bürgermeister Petterich hat solchen Spekulationen mit Schreiben vom 10.08.2011 widersprochen und sah sogar Potenzial einer Korrektur der Förderung für Burgkunstadt nach oben.
Bestätigt wurde vom Bürgermeister zunächst, dass die aufgeführten Aktenzeichen alle Verfahren der Stadt Burgkunstadt gegen den Freistaat Bayern mit dem Inhalt der Förderung von Kanalbaumaßnahmen der Stadt Burgkunstadt betrafen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach habe wegen des Rechtsstreits des Zweckverbands vorsorglich alle 7 Förderbescheide der Stadt Burgkunstadt zurückgenommen. In Ziffer 2 der Rücknahmebescheide werde ausgeführt, dass der maßgebliche Fördersatz und die Förderhöhe in einem weiteren, noch zu erlassenden Bescheid festgelegt werde. Auf Antrag der Stadt sei vom Wasserwirtschaftsamt schriftlich bestätigt worden, dass diese neu zu erlassenden Bescheide je nach Anrechenbarkeit der Baukosten der Kläranlage an den Zweckverband oder die Stadt auch nach oben korrigiert werden könnten. Zurzeit lägen weder Rückforderungsbeträge für die Kanalförderung der Stadt noch Zinsberechnungen vor. Auch für die Rückforderung des Zweckverbands gebe es noch keinen Zinsbescheid. Petterich bezieht sich auf eine Auskunft des Wasserwirtschaftsamts, wonach es auf ein Gespräch in München beim Umweltminister am 28. September ankomme, ob ein Zinsbescheid erlassen werden müsse. Eine Auskunft über die Höhe der zurückgenommenen Förderbescheide für die Burgkunstadter Kanäle wurde vom Bürgermeister nicht erteilt. Bereits in der Stadtratssitzung am 2.8.2011 hatte Bürgermeister Petterich darauf hingeweisen, dass bislang alle Prozesskosten der Stadt Burgkunstadt durch deren Rechtsschutzversicherung übernommen wurden.
Bürgermeister Petterich hatte auf eine Anfrage von KUNSTADT.net vom 16.07.2011 zunächst mit den Worten reagiert:
"Da Sie weder von mir noch von sonst jemanden einen Auftrag haben, diese Angelegenheit zu bearbeiten und zu veröffentlichen, werde ich Ihnen keine Korrektur liefern".
KUNSTADT.net hatte daraufhin gegenüber Bürgermeister Petterich und dem Stadtrat beantragt, der Öffentlichkeit die genauen Zahlen zu nennen. Die SPD-Fraktion stellte in der Folge einen Antrag, die Öffentlichkeit herzustellen, um der Bevölkerung entsprechend Rede und Antwort stehen zu können. Die Anträge wurden in der Stadtratssitzung am 2.8.2011 verlesen, der Bürgermeister hat in der Sitzung eine Stellungnahme abgegeben, der Stadtrat hat nicht darüber abgestimmt.
In den weiteren Prozessen der Stadt Burgkunstadt wurden die Verfahren zunächst ruhend gestellt. Es sollte insoweit der Ausgang des am Bayer. Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahrens abgewartet werden. Im Obermain Tagblatt vom 26.09.2011 war auf Seite 26 zu lesen, dass nach einer Einigung mit dem Ministerium die blockierten Zuschüsse für die übrigen Kanalbauprojekte wieder freigegeben werden könnten. "Damit sei auch die Klage der Stadt gegen den Freistaat, die am 7. Oktober am Verwaltungsgericht in Bayreuth hätte verhandelt werden sollen, vom Tisch." (Obermain Tagblatt vom 26.09.2011).
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 7.11.2013 wurden die ruhend gestellten Verfahren nach Klagerücknahme durch die Klagepartei vor ca. einem Jahr eingestellt. D. h. eine gerichtliche Entscheidung in der Sache ist nicht ergangen.
Fördermittel-Prozess des Zweckverbands Abwasserwirtschaft Kunsstadt
Ein weiterer Prozess um Fördermittel wurde vom Zweckverband Abwasserwirtschaft Kunstadt gegen den Freistaat Bayern geführt und in zwei Instanzen verloren.
Kläranlagenrückforderung rechtskräftig: 1.357.480,45 Euro + Zinsen + Kosten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte bezüglich der Rückforderung der Kläranlagenfördermittel mit Beschluss vom 9. Juni 2011 den Antrag des Zweckverbands auf Zulassung zur Berufung abgelehnt. An der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils bestünden im Ergebnis keine ernstlichen Zweifel. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth war damit rechtskräftig. Der Zweckverband musste danach 1.357.480,45 Euro zurückzahlen und diesen Betrag über mehrere Jahre an sich mit 6% pro Jahr verzinsen. Ferner hatte der Zweckverband die Prozesskosten zu tragen. Die Bürgermeister hofften im Anschluss auf ein Entgegenkommen seitens des Freistaats.
Auf welche Forderungen hat der Freistaat verzichtet?
Nach einem Bericht des Obermain Tagblatts vom 30.6.2011 sowie einer Stellungnahme gegenüber kunstadt.net war Bürgermeister Petterich bemüht, "die Sache ohne jegliche Rückzahlung aus der Welt zu schaffen". Der politische Wille, der dies so gewollt habe, müsse nun auch die Lösung des Problems übernehmen und sich nicht hinter Urteilen verstecken, so Bürgermeister Petterich. Von Burgkunstadter Seite aus werde nichts unversucht gelassen. Landtagsabgeordneter Christian Meißner äußerte gegenüber dem Obermain Tagblatt, er werde sich beim Umweltministerium um eine verträgliche Lösung für die Kommunen Burgkunstadt und Altenkunstadt bemühen. Auf die Erklärung Bürgermeister Petterichs im Obermain Tagblatt, das Thema Kläranlage "könnte auch ein Thema für den Landratswahlkampf werden, da Christian Meißner sich damals für die Zweckverbandslösung stark gemacht habe." hat Landtagsabgeordneter Christian Meißner gegenüber kunstadt.net klargestellt, dass er nie Kenntnis von der Satzungsänderung erhalten habe und nicht sagen könne, welche Beweggründe für diesen schicksalshaften Schritt vorhanden gewesen sein mögen. Den Wortlaut Meißners Erklärung können Sie hier lesen.
Stellungnahme von Christian Meißner zum Bericht im Obermain Tagblatt vom 30.06.2011
Auf die Erklärung Bürgermeister Petterichs im Obermain Tagblatt, das Thema Kläranlage "könnte auch ein Thema für den Landratswahlkampf werden, da Christian Meißner sich damals für die Zweckverbandslösung stark gemacht habe", hat Landtagsabgeordneter Christian Meißner gegenüber KUNSTADT.net in einer Stellungnahme klargestellt, dass dass er nie Kenntnis von der Satzungsänderung erhalten habe und nicht sagen könne, welche Beweggründe für diesen schicksalshaften Schritt vorhanden gewesen sein mögen. Die Erklärung Meißners im Wortlaut:
"Die Bürgermeister Petterich und Vonbrunn haben LR Leutner und mich gebeten, ein Gespräch mit dem damaligen Umweltminister Schnappauf und seinen Fachleuten zu vermitteln, damit eine Lösung für die Klärung der Abwässer der Kunstädte gefunden werden kann. Ein völlig normaler Wunsch, dem wir gerne nachgekommen sind.
Fakt ist: das Umweltministerium hat mit der Lösung über einen Zweckverband (die jetzt - warum auch immer - als „politisch“ bezeichnet wird) eine rechtlich einwandfreie Variante vorgeschlagen. Hierdurch konnte auch die Gemeinde Altenkunstadt gefördert werden und der Weg zum Bau einer, allseits gewünschten, gemeinsamen Kläranlage war frei. Beide Bürgermeister haben dem zugestimmt. Und nicht nur sie. Sowohl der Gemeinderat von Altenkunstadt, als auch der Stadtrat von Burgkunstadt wurden von ihren Bürgermeistern informiert und haben ebenfalls zugestimmt. Der Zweckverband wurde gegründet, die Fördergelder sind geflossen und die Kläranlage wurde gebaut und alles war in schönster Ordnung.
Fakt ist aber weiter: aus einem mir nicht bekannten Grund wurde die Satzung des Zweckverbandes später geändert und so der (auch nach Auffassung der Gerichte) rechtswidrige Zustand herbeigeführt. Ich habe hiervon nie Kenntnis erhalten und kann nicht sagen welche Beweggründe für diesen schicksalshaften Schritt vorhanden gewesen sein mögen. Ob wann, welche Behörden oder der kommunale Prüfungsverband diese Schieflage hätten erkennen müssen kann ich nicht sagen.
Wieso nun dieser Sachverhalt in den Landratswahlkampf förmlich hineingezogen wird ist mir daher unverständlich.
Fakt ist nämlich weiter: der Zweckverband wird demnächst zu einer Sitzung zusammen treffen. Wenn nach dieser Zusammenkunft der Wunsch besteht, dass über den Stand der Dinge nochmals mit dem zuständigen Ministerium und dem Staatsminister gesprochen werden soll, um eine verträgliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger (die dann hoffentlich nicht wieder als „politisch“ diffamiert werden wird) zu finden, dann stehe ich dafür – damals wie heute – selbstverständlich zur Verfügung, denn das ist meine Aufgabe als Abgeordneter.
Wenn weiterhin parteipolitisch motivierte Rundumschläge ausgeteilt werden, um Stimmung zu machen, dann kann ich das leider nicht verhindern. Ein Schritt zur Bereinigung der Angelegenheit ist ein solches Vorgehen aus meiner Sicht allerdings nicht. Im Sinne der Bevölkerung wäre es schön, wenn man sich auf die Sacharbeit konzentrieren würde."
Verantwortung des kommunalen Prüfungsverbandes?
Auf die Aussage des Altenkuntadter Bürgermeisters Vonbrunn im Obermain Tagblatt vom 30.6.2011: „Zu klären sei auch noch, welche Verantwortung der Kommunale Prüfungsverband, der die Satzungsänderung begleitet habe, an diesen bedauerlichen Folgen trage.“, teilte der geschäftsführende Direktor des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands, H.S. mit, dass bislang keine konkreten Forderungen seitens des Zweckverbands an den kommunalen Prüfungsverband gerichtet wurden (Stand 5.7.2011).
Stellungnahme der Stadt Burgkunstadt
Mit Schreiben vom 10.08.2011 nahm Bürgermeister Petterich für die Stadt Burgkunstadt Stellung. Die Stadt Burgkunstadt, die einen Förderbescheid für den Baukostenanteil der Kläranlage hatte, habe zu keinem Zeitpunkt die Gründung eines Zweckverbandes beantragt noch gewünscht. Der Zweckverband sei politisch vorgeschlagen und die Stadt aufgefordert worden, zusammen mit Altenkunstadt diesen zu gründen. Der Zweckverband diente allein der Bezuschussung der Baukostenanteile für die KläranIage, die Förderung der Kanalbaumaßnahmen der Stadt Burgkunstadt sollte weiterhin über die Stadt erfolgen. Die Gründung des Zweckverbandes sollte dazu dienen, für Altenkunstadt eine Förderung zu erreichen, da Altenkunstadt aufgrund der fehlenden sonstigen Investitionen keine Einzelforderung erhalten habe. Bei einer Prüfung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach durch den Rechnungshof sei diese Förderpraxis an den Zweckverband beanstandet und gefordert worden, die Förderung an den Zweckverband zurückzunehmen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach habe darauf den Förderbescheid an den Zweckverband aufgehoben, wogegen der Zweckverband unter Vorsitz des Altenkunstadler Bürgermeisters Klage geführt und verloren habe. [Anm. d. Red.: Nach den Entscheidungen des VG Bayreuth und des Bayerischen Verwaltungsgserichtshofs wurde die nachträgliche Herausnahme der sonstigen Abwasseranlagen, sprich Kanäle, aus der Zweckverbandssatzung beanstandet. Diese hatten ein Volumen von ca. 40 Mio. DM, so dass mit deren Streichung aus der Zweckverbandssatzung die Förderschwellen für den Zweckverband unterschritten wurden.
Kompromiss mit dem Ministerium
Nach einem Bericht des Obermain Tagblatt vom 26.09.2011, Seite 26 kam es bei einem Termin der Bürgermeister im Ministerium zu einem Kompromiss-Vorschlag des Ministeriums im Streit um Zuschuss-Rückforderung für die Kläranlage: Die Millionenforderung wurde angeblich auf ein für den Zweckverband erträgliches Maß reduziert, die blockierten Zuschüsse für die übrigen Kanalbauvorhaben wurden angeblich freigegeben.
Im Jahr 2014 wurden dem Bürgerverein Informationen zugetragen, um deren Bestätigung der Bürgerverein am 13.01.2014 bei der Stadtverwaltung bat. Folgende Fragen hat der Bürgerverein an Bürgermeister Petterich gestellt, auf die leider bis dato keine Reaktion erfolgte:
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister Petterich,
vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten. Wir haben bezüglich des Komplexes Kanäle/Kläranlage weiteren Klärungsbedarf. Aus zuverlässiger Quelle wurden uns inzwischen Informationen übermittelt, die wir vor einer Veröffentlichung gerne von Ihnen bestätigen lassen würden. Wir beabsichtigen aufgrund der uns gegebenen Informationen folgende öffentliche Äußerung, die wir Ihnen jedoch vorab zur Stellungnahme bzw Berichtigung übersenden:
- Unter den wieder auflebenden Förderbescheiden war auch der Förderbescheid an die Stadt Burgkunstadt über die Kläranlage in Höhe von ca. 1 Million €.
- Dieser Betrag wurde verrechnet mit der Rückzahlung der Fördermittel für die Kläranlage des Zweckverbands in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro.
- Der “Netto”-Schaden für den Zweckverband beträgt somit ca. 400.000,- Euro, die noch zurückzuzahlen waren.
- Wir schließen daraus, dass den Schaden Altenkunstadt zu 45% und Burgkunstadt zu 55% zu tragen hatten entsprechend der Zweckverbandssatzung (?)
- Der Freistaat Bayern hat gegenüber dem Zweckverband in voller Höhe auf die Zinsforderung (Schätzung 800.000,- €) verzichtet (?)
- Dies bedeutet, dass Burgkunstadt eine Förderung für die Kläranlage erhalten hat, obwohl die Kläranlage im Eigentum des Zweckverbands steht. Diese Förderung beruht ausschließlich auf einem politischen Deal und hätte Burgkunstadt rein rechtlich nicht mehr zugestanden.
Wir bitten ggf. um Korrektur mit den tatsächlich zutreffenden Informationen, sollten diese hier falsch wiedergegeben sein. Wir bitten auch noch um Stellungnahme, warum die Bürger über diese Informationen seit mehr als 2 Jahren nicht ausreichend informiert wurden (wenn doch eine Information erfolgte, bitten wir um Angabe der Fundstelle)."
Fehler bei der Zweckverbandsgründung
Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth ist ferner zu entnehmen, dass bei der Gründung des Abwasserzweckverbands offenbar gravierende Fehler gemacht wurden. In der ursprünglichen Verbandssatzung wurde nämlich offenbar der Umlegungsschlüssel - das ist der Schlüssel, welchen Anteil Burgkunstadt und Altenkunstadt an den Aufwendungen zu tragen haben - vergessen wurde. Hier die entsprechende Passage aus dem Urteil:
"Der Zuwendungsbescheid ist zwar nicht aufgrund des Fehlens des Umlegungsschlüssels in der ursprünglichen Verbandssatzung rechtswidrig. Zwar gehört der Umlegungsschlüssel gemäß Art. 19 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit -KommZG -zum notwendigen Inhalt der Verbandssatzung. Die amtliche ordnungsgemäße Bekanntmachung der Satzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels vom 17.11.2000 hat jedoch gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 3 KommZG konstitutive Wirkung (Schulz/Wachsmuth/Zwick/Bauer/Mühlbauer/Oehler/Stanglmayr/Winkler/Bloeck/ Hauth/Stadlöder, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Erl. 2.2 zu Art. 21 KommZG; Hauth/Hillermeier/Bonengel/Kitzeder, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverbände, Erl. 3 zu Art. 21 KommZG). Jedenfalls wären Rechtshandlungen eines fehlerhaft gebildeten Zweckverbandes rechtswirksam, wenn im Übrigen die rechtlichen Voraussetzungen für die Rechtshandlung vorliegen (Hauth u.a., a.a.O., Erl. 7 zu Art. 21), so dass es auf diese Frage nicht entscheidungserheblich ankommt."
Chronologie
- 30.10.2000: Die Gemeinde Altenkunstadt und die Stadt Burgkunstadt schließen sich zu einem Zweckverband zusammen und vereinbaren die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abwasserwirtschaft Kunstadt mit Sitz in Altenkunstadt. Nach § 9 Abs. 2 der Satzung ist bis zum 31.12.2002 der Erste Bürgermeister der Gemeinde Altenkunstadt Verbandsvorsitzender. Danach wechselt der Verbandsvorsitz im zweijährigen Turnus zwischen dem Bürgermeister der Stadt Burgkunstadt und dem Bürgermeister der Gemeinde Altenkunstadt. Stellvertreter ist jeweils der Erste Bürgermeister, der nicht Verbandsvorsitzender ist. (Quelle: Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000) In dieser ursprünglichen Verbandssatzung wurde offenbar der Umlegungsschlüssel - das ist der Schlüssel, welchen Anteil Burgkunstadt und Altenkunstadt an den Aufwendungen des Zweckverbands zu tragen haben - vergessen.
- 17.11.2000: Die Verbandssatzung wird im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels bekannt gemacht (Quelle: Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000)
- 21.11.2000: Der Abwasserzweckverband stellt einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für den 1. Bauabschnitt der Kläranlage Burgkunstadt (Quelle: Tatbestand des Urteils des VG Bayreuth vom 25.03.2010, Seite 3). Er gab dabei als zuwendungsfähige Kosten des Gesamtvorhabens neben den Kosten für die Kläranlage in Höhe von 11.109.000 DM (40.000 DM für die Jahre 1984 bis 1999 und 11.069.000 DM für die Jahre 2000 bis 2002) auch Kosten für „sonstige Abwasseranlagen“ in Höhe von 40.818.292,44 DM an (6.349.292,44 DM für die Jahre 1984 bis 1999 und 34.469.000 DM für die künftigen Jahre bis 2008). Insgesamt ging damit der Antrag von zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtvorhaben von 51.927.292,44 DM aus. (Quelle: Beschluss BayVGH, Absatz 4)
- 04.12.2000: Das Wasserwirtschaftsamt erlässt einen Zuweisungsbescheid, der Zuweisungen in Höhe von 2.823.000 DM in Aussicht stellt. Unter Ziffer 7 des Zuwendungsbescheids heißt es: „Der Antragsteller steht für die Realisierung der Zukunftsinvestitionen ein, da andernfalls Auswirkungen auf die Förderhöhe dieses Bauabschnitts zu erwarten sind.“ (Quelle: Tatbestand des Urteils des VG Bayreuth vom 25.03.2010, Seite 3)
- In der Folge kommt es laut Urteil des VG Bayreuth zu einer Reihe von Bescheiden über die Bewilligung von Fördergeldern. In sämtlichen Bewilligungsbescheiden wurde laut Urteilstatbestand Bezug genommen auf die im Zuwendungsescheid genannten Nebenbestimmungen, Bedingungen und Auflagen.
- 20.12.2001: Der Zweckverband nimmt – rückwirkend - alle sonstigen Abwasseranlagen aus der Satzung wieder heraus und lässt nur die Kläranlage stehen.
- 28.12.2001 Die Satzungsänderung wird im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels bekanntgemacht. (Quelle: Erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Abwasserwirtschaft Kunstadt vom 20.12.2002; Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr.10 vom 28.12.2001)
- 14.11.2005 Mit Schlussbescheid setzt das Wasserwirtschaftsamt die Zuwendungen an den Zweckverbandf auf 1.357.480,46 Euro fest. (Quelle: Beschluss BayVGH, Abs. 7)
- 28.03.2007 Der letzte Bewilligungsbescheid ergeht. (Quelle: Beschluss BayVGH, Abs. 7)
- 30.04.2007 Angestoßen durch ein Schreiben des staatlichen Rechnungsprüfungsamtes vom 30. April 2007 (A 5-4382-BA7) erlangt das Wasserwirtschaftsamt Kenntnis von der oben genannten Satzungsänderung des Zweckverbandes. (Quelle: Beschluss BayVGH, Abs. 8).
- 29.04.2008: Das Wasserwirtschaftsamtes Kronach widerruft die Förderbescheide betreffend die Abwasseranlage und fordert den ausbezahlten Zuweisungsbetrag in Höhe von 1.357.480,45 € zurück. (Quelle: Tatbestand des Urteils des VG Bayreuth vom 25.03.2010, Seite 2)
- 29.05.2008: Klage des Zweckverbandes mit dem Antrag, den Bescheid des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.04.2008, Az. Z4/1.3-4446.2, aufzuheben.
- 25.03.2010: Die Klage des Zweckverbandes wird vom VG Bayreuth abgewiesen.
- Der Zweckverband beantragt gegen das Urteil des VG Bayreuth die Zulassung der Berufung zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof - Az. 4 ZB 10.1236.
- 09.06.2011 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt die Zulassung der Berufung ab: keine ernstliche an Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils
- 24.06.2011 KUNSTADT.net veröffentlicht des Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Az. 4 ZB 10.1236
- 30.06.2011 Bürgermeister Petterich äußert gegenüber dem Obermain-Tagblatt, der Kläranlagenprozess könne zum Wahlkampfthema werden.
- Bürgermeister Vonbrunn äußert gegenüber dem Obermain-Tagblatt: "Zu klären sei auch noch, welche Verantwortung der Kommunale Prüfungsverband, der die Satzungsänderung begleitet habe, an diesen bedauerlichen Folgen trage."
- Landtagsabgeordneter Christian Meißner äußert sich gegenüber dem Obermain-Tagblatt, er wolle sich um eine für die Kommunen verträgliche Lösung beim Umweltministerium bemühen
- 08.07.2011 Dr. Ulrike Dinglreiter veröffentlicht im Obermain Tagblatt einen Leserbrief, in welchem Sie auf die Verantwortlichkeit der Bürgermeister hinweist
- 09./10.07.2011 Bürgermeister Vonbrunn nimmt zu dem Leserbrief von Dr. Ulrike Dinglreiter Stellung und verweist auf die Verantwortung des Gemeinderats, dessen Beschlüsse die Bürgermeister nur vollziehen würden. Gleichzeitig fordert er eine Entschuldigung für den Leserbrief
- 12.07.2011 Bürgermeister a.D. Eugen Braun weist im Obermain Tagblatt nochmals auf die "besondere Verantwortung" des Bürgermeisters Vonbrunn hin
- 13.07.2011 Bürgermeister Vonbrunn nimmt zu dem Leserbrief von Bürgermeister a.D. Eugen Braun Stellung mit dem Argument, dieser hätte die Gemeindekasse leergeräumt
- 15.07.2011 Dr. Ulrike Dinglreiter nimmt nochmals zur Verantwortung der Bürgermeister im Obermain Tagblatt Stellung
- 20.07.2011 KUNSTADT.net beantragt beim Stadtrat Burgkunstadt Aufkläörung über die drohenden Rückforderungen aus den Prozessen vor dem VG Bayreuth - AZ B 2 K 08.511 bis B 2 K 08.517
- 30.07.2011 Die SPD-Fraktion im Burgkunstadter Stadtrat beantragt die Herstellung der Öffentlichkeit bezüglich der Rückzahlung der Zuschüsse für die Kanalisation und der Kläranlage im Stadtrat
- 02.08.2011 Die Anträge von KUNSTADT.net und SPD-Fraktion werden im Burgkunstadter Stadtrat behandelt. Der Stadtrat stimmt nicht über die Anträge ab.
- 10.08.2011 Bürgermeister Petterich nimmt für die Stadt Burgkunstadt zu dem Antrag von KUNSTADT.net schriftlich Stellung.
- 29.09.2011 Bericht im Obermain Tagblatt, Seite 26: Kompromiss-Vorschlag des Ministeriums im Streit um Zuschuss-Rückforderung für Kläranlage - Die Millionenforderung wurde angeblich auf ein für den Zweckverband erträgliches Maß reduziert, die blockierten Zuschüsse für die übrigen Kanalbauvorhaben wurden angeblich freigegeben.
Quelle: Kunstadt.net
Zusätzliche Informationen
- Entwicklung der Wasser- und Kanalgebühren
Dokumentation
Konkreter Bezug zum Abwasserzweckverband
- VG Bayreuth, Urteil vom 25.03.2010 - B 2 K 08.496
- BayVGH, Beschlus vom 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
- Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr. 9 vom 17.11.2000
- Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels Nr.10 vom 28.12.2001
Sonstige Querverweise
- Leitfaden zur Inspektion und Sanierung kommunaler Abwasserkanäle (Der "Leitfaden zur Inspektion und Sanierung kommunaler Abwasserkanäle" beschreibt in leicht verständlicher Form die Vorgehensweise bei der Kanalsanierung. Außerdem gibt er wertvolle Hinweise, wie die erforderlichen Maßnahmen erkannt und sinnvoll umgesetzt werden können. Er hilft der Kommune, das Motto "Vergraben aber nicht vergessen!"auf ihre Abwasserkanäle zu übertragen und diese funktionsfähig und dicht zu erhalten. Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt))
- OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.01.2011 - 9 LA 130/10 (Ausgestaltung einer Regenwasserkanalisation im Blick auf Starkregen)
- Queitsch, Haftungsprobleme in Verbindung mit extremen Niederschlagsereignissen