Rechtstreue: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Dezember 2015, 22:46 Uhr
Zitate
- "Dabei sind die Elternrechte auch durch die Verpflichtung zur Rechtstreue begrenzt: Eltern haben sich gegenüber ihren Kindern rechtswidriger Handlungen zu enthalten und insbesondere die Kinder nicht als Betroffene in rechtswidriges Verhalten einzubeziehen."<ref>BVerfG, Beschluss vom 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 Abs. 41</ref>
Normen
- GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98 = BVerfGE 99, 145 - Gegenläufige Kinderrückführungsanträge
Publikationen
- Saladin, Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern als Gegenstand des Verfassungsrechts in: Festschrift für Hans Hinderling, 1976, S. 175
Siehe auch
Fußnoten
<references/>