Nachbar: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. November 2020, 09:57 Uhr
Der Nachbar ist im Rahmen des Bauordnungsrechts Beteiligter im Sinn des BayVwVfG Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 (BayBO Art. 66 Abs. 2 Satz 1).