Stadtratssitzung-2015-03-10: Unterschied zwischen den Versionen
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 78: | Zeile 78: | ||
* Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht hat. | * Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht hat. | ||
* Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht haben.<ref>Landratsamt Lichtenfels, Wasserwirtschaftsamt Kronach, staatliches Bauamt Bamberg, Bereich Straßenbau</ref> | * Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht haben.<ref>Landratsamt Lichtenfels, Wasserwirtschaftsamt Kronach, staatliches Bauamt Bamberg, Bereich Straßenbau</ref> | ||
− | * Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange nicht geantwortet haben.<ref>Regierung von Oberfranken, Bayernwerk AG, bayerischer Bauernverband, Bund Naturschutz</ref> | + | * Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange nicht geantwortet haben.<ref>Regierung von Oberfranken, [[Bayernwerk AG]], bayerischer Bauernverband, Bund Naturschutz</ref> |
* Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.11.2014 wird zusammen mit der Begründung in der Fassung vom 12.01.2015 festgestellt. Die Beschlüsse sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Lichtenfels zu beantragen. | * Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.11.2014 wird zusammen mit der Begründung in der Fassung vom 12.01.2015 festgestellt. Die Beschlüsse sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Lichtenfels zu beantragen. | ||
* Einstimmig beschlossen | * Einstimmig beschlossen | ||
− | ====04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die | + | ====[[Stadtratssitzung-2015-03-10-TOP-04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die Abwasserbeseitigung|04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die Abwasserbeseitigung]]==== |
+ | |||
+ | {{:Stadtratssitzung-2015-03-10-TOP-04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die Abwasserbeseitigung}} | ||
=====Sachverhalt===== | =====Sachverhalt===== | ||
Zeile 119: | Zeile 121: | ||
WSi: Die Daten liegen nur von Teilgebieten vor. | WSi: Die Daten liegen nur von Teilgebieten vor. | ||
− | GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sehr ungerecht, denn in der Altstadt ist keine Versickerung möglich, im Gegensatz zu den Ortsteilen und die zusätzlichen Verwaltungskosten verteuern alles. | + | GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sehr ungerecht, denn in der Altstadt ist keine [[Regenversickerung|Versickerung]] möglich, im Gegensatz zu den Ortsteilen und die zusätzlichen Verwaltungskosten verteuern alles. |
=====Beschlüsse===== | =====Beschlüsse===== | ||
Zeile 262: | Zeile 264: | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
+ | * [http://berndweickert1.blogspot.de/2015/03/wann-kommt-eine-gultige-abwassersatzung.html?spref=tw Bernd Weickert, Wann kommt eine gültige Abwassersatzung?] BLOG vom 12.03.2015 | ||
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,280526 Obermain Tagblatt Online vom 11.03.2015 - Kommt die gesplittete Abwassergebühr?] - Stadtrat nimmt zwei Bescheide wegen Klagen zurück – Debatte über die Nachteile der Splittung | * [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,280526 Obermain Tagblatt Online vom 11.03.2015 - Kommt die gesplittete Abwassergebühr?] - Stadtrat nimmt zwei Bescheide wegen Klagen zurück – Debatte über die Nachteile der Splittung | ||
* [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/rechenschaftsbericht_2014.pdf Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2014] | * [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/rechenschaftsbericht_2014.pdf Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2014] |
Aktuelle Version vom 5. August 2019, 09:33 Uhr
Bauausschuss
Gremium: Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
01 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit drei Einzelfertiggaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1448/6 der Gemarkung Burgkunstadt (Reuthgasse 10) (2015-0009)
- Einstimmig beschlossen
02 Bauantrag auf Nutzungsänderung des Anwesens Schönberg 9 zu einer Jugendhilfeeinrichtung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1875/6 der Gemarkung Burgkunstadt (2015-0010)<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 03.03.2015 Heim für 17 jugendliche Flüchtlinge: "Landkreis plant Jugendhilfeeinrichtung im ehemaligen Gasthaus „Schönberg“ in Burgkunstadt"</ref>
- Es wurden erhebliche Bedenken von Anwohnern an die Bürgermeisterin herangetragen - nicht gegen die jugendlichen Flüchtlinge, sondern bezüglich Einschränkung der Wohnqualität durch Ruhestörung etc. Diese wurden an das Landratsamt weitergeleitet. In der nächsten Woche erfolgt ein Pressegespräch und auch mit den Betroffenen im Rathaus, in dem bestehende Bedenken ausgeräumt werden sollen.
- Einstimmig beschlossen
03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015
- Einstimmig beschlossen
Stadtrat
Gremium: Stadtrat
Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015
Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>
MH: Beantragt Top 06 in die nichtöffentliche Sitzung zu verschieben, da Namen und Beträge der Anbieter genannt werden. ChrF: Von der rechtlichen Seite dürfen die Zahlen und Fakten in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Nur Kalkulationsdetails, Aussagen über Zuverlässigkeit und Bonität der Anbieter etc. dürfen nicht in der öffentlichen Sitzung besprochen werden. MH: Dann sollen 2 Absätze aus der Beschlussvorlage nicht öffentlich genannt werden. ChrF: Will mit den Angebotzahlen beginnen.
- Allgemeine Zustimmung - MH verzichtet auf eine Abstimmung
01 Bekanntgaben
- Einladung: Am 17.03.15, 19:30 Uhr findet im Jugendheim St. Heinrich, Mainroth eine Informationsveranstaltung über den baulichen Zustand des alten Brauhauses in Mainroth statt.
- Als Vertreter der Denkmalpflege nimmt Herr Dr K. teil.
- Im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken erfolgte eine Veröffentlichung, dass für die Grundschule Burgkunstadt-Mainroth ab 01.08.2015 eine Sprengeländerung erfolgt. Der Schulort Mainroth der Grundschule Burgkunstadt wurde nicht mehr festgeschrieben.
02 Freiwillige Feuerwehr Weidnitz<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 02.02.2015: Frauenpower bei der Feuerwehr: Marion Berthold löst als Kommandantin Franz Vlastnik ab – Aufschwung durch „Wichtelwehr“</ref>
Sachverhalt
Bestätigung der Feuerwehrkommandantin Marion Kestel und des Stellvertreters Tobias Bär
Diskussion
Keine
Beschluss
Der Stadtrat bestätigt die Wahl von Frau Marion Berthold und Herrn Tobias Bär zur Kommandantin und deren Stellvertreter der FFW Weidnitz, unter der Bedingung, dass beide die notwendigen Fachlehrgänge innerhalb von zwölf Monaten mit Erfolg besuchen.
- Einstimmig beschlossen (19/0)
03 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Sachverhalt
Während der Auslegung erfolgten von Bürgerinnen und Bürgern keine Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen vorgebracht bzw. keine Stellungnahmen abgegeben.
Diskussion
Beschlüsse
- Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadtverwaltung vorgebracht wurden
- Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht hat.
- Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht haben.<ref>Landratsamt Lichtenfels, Wasserwirtschaftsamt Kronach, staatliches Bauamt Bamberg, Bereich Straßenbau</ref>
- Es wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die o.g. Träger öffentlicher Belange nicht geantwortet haben.<ref>Regierung von Oberfranken, Bayernwerk AG, bayerischer Bauernverband, Bund Naturschutz</ref>
- Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.11.2014 wird zusammen mit der Begründung in der Fassung vom 12.01.2015 festgestellt. Die Beschlüsse sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt Lichtenfels zu beantragen.
- Einstimmig beschlossen
04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Projekt | Projekt::Gesplittete Abwassergebühr |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Abwasserbeseitigung |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2015-03-10 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2015/03/10 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Beschluss über Behandlung der Rechtsbehelfe:
Der Stadtrat beschließt, den Rechtsweg bezüglich der beiden eingelegten Rechtsmittel nicht zu beschreiten und die betreffenden Bescheide zurückzunehmen. Die Rücknahme der Abrechnungsbescheide 2014 hat zur Folge, dass die betreffenden gebührenpflichtigen eine neue Jahresabrechnung 2014 auf Basis der gesplitteten Abwassergebühr erhalten müssen. Beschluss zur Beauftragung der Befliegung: Der Stadtrat beschließt, eine erneute Befliegung des Gemeindegebietes im Frühjahr 2015 zum Preis von 9300 € brutto zu beauftragen, um für die Flächenermittlung auf aktuelle Ortho-Fotos zurückgreifen zu können. Beschluss über Vergleichsangebote:
|
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | [[Abstimmungsergebnis::Beschluss über Behandlung der Rechtsbehelfe: Mit 6 Gegenstimmen beschlossen
Beschluss zur Beauftragung der Befliegung: Mit 6 Gegenstimmen beschlossen Beschluss über Vergleichsangebote: Mit 4 Gegenstimmen beschlossen]] |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Behandlung von zwei eingelegten Rechtsmitteln und weitere Vorgehensweise bzgl. der Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr
In seiner Sitzung vom 04.11.2014 beschloss der Stadtrat entgegen dem Vorschlag der Verwaltung die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr nicht einzuführen. Es wurden ein Einspruch und eine Klage gegen Abwasserbescheide von 2014 eingelegt. Es bleibt der Verwaltung nichts weiter übrig, als die beiden Bescheide zurückzunehmen , die gesplittete Abwassergebühr für 2014 zu berechnen und neue Bescheide zu erstellen.
Es liegen Angebote des Ingenieurbüro Miller vor: In Höhe von 46.235 € zum Aufbau eines digitalen Flächenkatasters, in Höhe von 46.720 € zur Ermittlung der Grundstücksabflusswerte
Der Stadtrat soll entscheiden:
- Soll der Rechtsweg für die Rechtsmittel beschritten werden
- Soll eine Befliegung zur Ermittlung der versiegelten Flächen durchgeführt werden
Es liegt eine Anfrage von MH vor, ob die gesplittete Abwassergebühr Auswirkungen auf das Kanalnetz hat. Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller bestätigt, dass keine Auswirkungen auf das Kanalnetz erfolgen.
Die Befliegung soll ca. 9.500 € je Gemeinde kosten, wenn 5 Gemeinden sich beteiligen.
Diskussion
ThM: Möchte Alternativangebote für das Erstellen des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerteberechnung
GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sozial ungerecht. Es wird alles teurer. Die Geodaten liegen allenthalben vor, Befliegung ist nicht notwendig
SD: Daten vom Vermessungsamt haben nicht die notwendigen hochauflösenden Bilder.
MD: Zur Bemerkung von Herrn Kollegen Knorr, die gesplittete Abwassergebühr sei "asozial" möchte ich folgende Stellungnahme abgeben: die gesplittete Abwassergebühr führt zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Wir haben keine großen Möglichkeiten aufgrund unserer Haushaltssituation für umfangreiche soziale Maßnahmen. Dies ist die einzige soziale Maßnahme, die uns letztlich aufgrund rechtlicher Vorgaben ermöglicht wird. Nach den uns von der Stadt zur Verfügung gestellten Daten wird sich für eine Familie mit einem Einfamilienhaus (statistische Daten ca. 150 m³ Wasserverbrauch und ca. 120 m² versiegelte Grundstücksfläche) eine Gebührenverringerung um etwa 30 € ergeben. Für die Masse der Burgkunstadter Bürger wird die Umstellung daher mehr oder weniger neutral verlaufen. Die gesplittete Abwassergebühr ist jedoch deshalb sozial, weil sie sozial schwächere Familien überdurchschnittlich begünstigt. Betroffen sind dabei solche Familien, die etwa in Sozialwohnungen oder in mehrstöckigen Mietshäusern von Wohnungsbaugenossenschaften wohnen. Auf diese Familien kommen anteilig weniger versiegelte Flächen zu. Nach unseren Berechnungen wird eine vierköpfige Familie in einer Sozialwohnung um etwa 75 € im Jahr entlastet. Dies mag sicher nicht die Welt sein. Aber für jemanden, der jeden Cent umdrehen muss, ist es vielleicht doch eine Botschaft, dass wir als Stadtrat auch an unsere sozial schwächeren Familien denken. 75 € betragen übrigens die Kosten eines zehnwöchigen Schwimmkurses bei der Wasserwacht Altenkunstadt.
ThM: Herr Endres hat gesagt, dass Daten vorliegen
WSi: Die Daten liegen nur von Teilgebieten vor.
GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sehr ungerecht, denn in der Altstadt ist keine Versickerung möglich, im Gegensatz zu den Ortsteilen und die zusätzlichen Verwaltungskosten verteuern alles.
Beschlüsse
- TM: Der Bürgerverein beantragt getrennte Abstimmung der Beschlüsse.
- CF: Dies ist sowieso vorgesehen.
Beschluss über Behandlung der Rechtsbehelfe
Der Stadtrat beschließt, den Rechtsweg bezüglich der beiden eingelegten Rechtsmittel nicht zu beschreiten und die betreffenden Bescheide zurückzunehmen. Die Rücknahme der Abrechnungsbescheide 2014 hat zur Folge, dass die betreffenden gebührenpflichtigen eine neue Jahresabrechnung 2014 auf Basis der gesplitteten Abwassergebühr erhalten müssen.
- Mit 6 Gegenstimmen beschlossen
- AH: Möchte die Befliegungsbilder von 2012 verwenden
- SD: Alles was ab 2012 gebaut wurde, ist dann nicht vorhanden
- ChF: Wir brauchen aktuelle Daten
- HPM: Was ist wenn andere Kommunen nicht zustimmen?
- ChF: Wir sind die letzte Kommune, alle anderen haben bereits zugestimmt.
Beschluss zur Beauftragung der Befliegung
Der Stadtrat beschließt, eine erneute Befliegung des Gemeindegebietes im Frühjahr 2015 zum Preis von 9300 € brutto zu beauftragen, um für die Flächenermittlung auf aktuelle Ortho-Fotos zurückgreifen zu können.
- Mit 6 Gegenstimmen beschlossen
Beschluss über Vergleichsangebote
- auf Antrag des Bürgervereins:
- Die Verwaltung wird beauftragt, Vergleichsangebote für die Erstellung des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerte einzuholen
- Mit 4 Gegenstimmen beschlossen
05 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG
Sachverhalt
Auszahlung eines Qualitätsbonus plus
Der Ministerrat hat beschlossen, die gesetzlichen Leistungen die Erhöhung des Zuschuss zu den Elternbeiträgen in Kindereinrichtungen zunächst zurückzustellen und die vorgesehenen Mittel statt dessen für Qualitätsverbesserungen einzusetzen. Diese Mittel werden als "Qualitätsbonus plus" i.H.v. derzeit 53,69 € auf den geltenden Basiswert zugezahlt. Voraussetzung für diese zusätzliche Leistung ist, dass die Gemeinden den kommunalen Förderanteil gleichfalls i.H.d. staatlichen Qualitätsbonus plus gewähren und dass die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Eine Definition für die Qualitätsverbesserung liegt nicht vor. Für die Stadt Burgkunstadt bedeutet die Gewährung dieses Qualitätsbonus plus für das Jahr 2015 zusätzliche Aufwendungen i.H.v. 26.000 €. Die Auszahlung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
Diskussion
- TM: beantragt den Beschluss zu ergänzen, dass die durch den Qualitätsbonus bereitgestellten Mittel für Personalaufwände zu verwenden sind. Ziel ist es den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Lt. Stadtverwaltung ist dieser Zusatz aber nicht möglich.
Anträge
- MD: Beantragt den Betrag vorher in den Haushalt einzustellen und nach Genehmigung des Haushalts den Betrag zu zahlen.
- Antrag mit 11 Gegenstimmen abgelehnt.
Beschluss
- Beschluss: Der Stadtrat beschließt, ab 2015 den kommunalen Förderanteil in Höhe des Qualitätsbonus i.H.v. derzeit 53,69 € zu gewähren.
- Mit 1 Gegenstimme beschlossen.
MD: Hinweis an Bürgermeisterin, dass der Beschluss aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht zulässig ist und erst der Haushalt genehmigt und bekanntgemacht sein muss. Die Bürgermeisterin müsste den Beschluss eigentlich beanstanden.
CF/SD: Werden das prüfen.
06 Vergabe Kanalsanierung Kirchlein/Reuth
Sachverhalt
Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Galabau Rieger aus Mainroth in Höhe von 34.631,98 € incl. MWSt. Es ist gedeckt über den Haushaltsausgaberest aus 2014 i.H.v. 35.000 €
Diskussion
- AH: Haushaltsübertrag in 2015 belief sich nur auf ca. 24.000 €
- SD: Ich habe übersehen dass auf diese Haushaltsstelle bereits gebucht wurde. Es handelt sich hier um eine unabdingbare Maßnahme. Die Schäden werden größer, wenn wir nicht handeln, es liegen Beschwerden der Anwohner vor, dass Kanaldeckel klappern. Wir sind der Meinung, dass Art. 69 AO die Differenz deckt.
Beschluss
Vergabe an die Firma Galabau Rieger.
07 Antrag der CSU Fraktion zum Thema Betreutes Wohnen
Sachverhalt
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung einen Träger für das Betreute Wohnen zu suchen.
Diskussion
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt vom Sachstand Kenntnis
08 Rechenschaftsbericht gemäß KommHV-Kameralistik § 81 Abs. 4 zur Jahresrechnung 2014
MD: Vorschlag, die Zahlen auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen
ChF: Allgemeine Zustimmung - ja.
(Siehe http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/rechenschaftsbericht_2014.pdf)
09 Jahresrechnung 2013 - Vorstellung des Prüfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses
Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.
MD: "Die Ausgangssituation im Rechnungsprüfungsausschuss im Jahr 2014 stellte sich so dar, dass fünf von sieben Mitgliedern neu im Ausschuss waren. Es handelt sich um eine komplexe Materie, bei der ich mit einer Einarbeitungszeit von ein bis zwei Jahren rechne. Erst dann wird der Ausschuss seine "Betriebstemperatur" erreicht haben. Zusammen mit meinem Stellvertreter Benedikt Vonbrunn habe ich im Juli 2014 ein Einführungsseminar zur Rechnungsprüfung in Nürnberg besucht. Wir haben dann im verbliebenen zweiten halben Jahr vier Sitzungen abgehalten. Empfohlen für eine Gemeinde der Größe der Stadt Burgkunstadt sind im Jahr 5-8 Sitzungen, sodass wir auch anteilig für das 2. Halbjahr auf diesen Schnitt kamen. Aufgrund der engen zeitlichen Situation und der anstehenden Einarbeitung in die Materie konnten wir nur kursorisch prüfen.
Die Unterstützung durch die Stadtverwaltung war zu jedem Zeitpunkt vorbildlich. Unser erster Eindruck ist: wir haben eine gute Stadtverwaltung. Dies lässt sich an konkreten Prüfungshandlungen belegen. Wir haben zum Beispiel durch unsere Mitglieder Benedikt Vonbrunn und Christian Macion die Versicherungen der Stadt geprüft. Das ist ein Bereich, der, so hat man uns im Seminar gesagt, gerne mal etwas vernachlässigt wird. Die Prüfungen haben ergeben, dass alle Versicherungsverträge der Stadt aktuell sind, auch mit aktuellen Bedingungen, und auch fortlaufend aktualisiert wurden. Dies ist für uns ein Zeichen, dass die Stadtverwaltung von sich aus aktiv wird und sich um die Strukturen in der Verwaltung kümmert.
Die Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung bestimmt sich nach Art. 106 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung. Wir haben die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze zu kontrollieren. Dies ist ein weiter Auftrag. Wir haben uns in diesem Zusammenhang alle Haushaltsüberschreitungen von mehr als 5000 € und alle Haushaltsunterschreitungen von mehr als 10.000 € einzeln angesehen. Diese wurden uns von der Stadtverwaltung für jeden Einzelfall nachvollziehbar erklärt. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Eine Kleinigkeit, die wohl auf einem Versehen im Zusammenhang mit einer Paralleltätigkeit des Architekten beruhte, war eine Beauftragung eines Architekten mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 ohne Stadtratsbeschluss. Dieser Stadtratsbeschluss wurde im Jahr 2014 nachgeholt. Von daher gibt es auch keinen Grund zur Beanstandung.
Als Empfehlung an den Stadtrat und die Stadtverwaltung möchten wir anregen, dass man sich gemeinsam darüber Gedanken macht, wie der Informationsfluss verbessert werden kann. Wir können hier aktuell keinen konkreten Vorschlag machen. Ich denke es muss sich aus einem Dialog heraus eine Lösung ergeben. Wir sollten darüber nachdenken, wie der Stadtrat möglichst zeitnah über aktuelle Entwicklungen und auch Ausgaben bzw. Verpflichtungen informiert werden kann. Wir meinen damit natürlich nicht die Anschaffung eines Fachbuchs für 15,90 €. Gegenstand der Information könnten sein:
- Übersicht der Beauftragungen und vertraglichen Verpflichtungen, auch innerhalb der Kompetenzen der Bürgermeisterin
- Information über den Stand der Planung und Wahl der Fachplaner sowie Fortgang insb. von Baumaßnahmen
- Sobald eine Maßnahme abgeschlossen und / oder abgerechnet ist, sollte der Stadtrat automatisch informiert werden
- der Stadtrat sollte eine automatische Information bekommen, ob ein Projekt im Rahmen der Kostenschätzung oder Ausschreibung verlaufen ist bzw. informiert werden, sobald Anhaltspunkte bestehen, dass dies nicht der Fall sein wird.
Wir haben uns ferner die rechtlichen Strukturen der Vergabe von Architektenaufträgen angesehen. Es gibt in der Stadt Burgkunstadt keine speziellen Vergaberichtlinien. Unterhalb des EU-Schwellenwertes von derzeit 207.000 € gibt es keine Verpflichtung zur Ausschreibung. Da bei Architekten kein Preiswettbewerb möglich ist, ist uns im Rechnungsprüfungsausschuss bis dato kein Nutzen einer Ausschreibungspflicht erkennbar, da uns nicht klar ist, auf welcher Basis bei gleichen Preisen ein Wettbewerb möglich sein sollte.
Als Ausblick auf das laufende Jahr ist zu sagen, dass wir dieses Jahr acht Sitzungen geplant haben. Im Juni werde ich zusammen mit meinen Stellvertreter Benedikt Vonbrunn an einem 2-tägigen Rechnungsprüferkongress in Weimar teilnehmen. Wir zahlen diesen übrigens selbst, nicht dass jemand auf die Idee kommt, wir würden uns auf Kosten der Stadt zwei schöne Tage machen. Wir denken ferner über ein Netzwerk der Rechnungsprüfer in der Region nach. Wir dürfen aufgrund unserer Verschwiegenheitspflicht in so einem Netzwerk zwar nicht über Sachverhalte reden, aber auf der methodischen Ebene mit dem Ziel der Verbesserung der Professionalität wäre ein Austausch unter den Rechnungsprüfern der Region nach unserer Auffassung gewinnbringend."
(Eine zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung des Rechnungsprüfungsberichts für das Haushaltsjahr 2013 ist auf der Homepage der Stadt Burgkunstadt http://www.burgkunstadt.de veröffentlicht: http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/rechnungspruefungsbericht_2013_fassung_zur_veroeffentlichung_version_2.0._beschlossen.pdf)
10 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
- Der Stadtrat befasste sich mit finanziellen Angelegenheiten
11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015
- Einstimmig genehmigt
12 Anfragen
- WSie: Gibt es Angebote zum Baugebiet Lerchenbühl III
- SD: Das Angebot von Bayerngrund liegt vor. Das Alternativangebot fehlt noch
- MHo: Ortseinfahrt Burgkunstadt wird durch den neu zu erstellenden Parkplatz der Firma Baur aufgewertet. Schandfleck Bahnhof: Bitte an Bgm. ChF. bei der Deutschen Bahn Vorschläge zur Umgestaltung und Verschönerung des Bahnhofs einholen; in Abstimmung mit Altenkunstadt in kommunaler Zusammenarbeit; evtl. unter Einbeziehung des Obst- und Gartenbauvereins und eines Kunstprojekts mit Schülern.
- ChF: Nimmt Kontakt auf
- IKo: Im Rahmen der Brückenbaumaßnahme über den Main sind Schäden an der Bahnhofsstraße entstanden. Werden diese auch beseitigt?
- SD: Herr P. hat dies bereits geklärt. Beseitigung erfolgt.
- ThM: Sachstand Wettbüro?
- ChF: Nichts Neues
- VF: Sachstand Skaterbahn?
- ChF: Noch nichts Neues
- ThM: Lobt die neue Homepage der Stadt
- ThM nahm im Auftrag der Stadt an 60 - Jahr - Feier DLRG teil. Er überreicht im Auftrag der DLRG Urkunde und Ehrennadel an Bürgermeisterin ChF.
Alle Angaben sinngemäß (keine wörtliche Wiedergabe)
Publikationen
- Bernd Weickert, Wann kommt eine gültige Abwassersatzung? BLOG vom 12.03.2015
- Obermain Tagblatt Online vom 11.03.2015 - Kommt die gesplittete Abwassergebühr? - Stadtrat nimmt zwei Bescheide wegen Klagen zurück – Debatte über die Nachteile der Splittung
- Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2014
- Obermain Tagblatt Online vom 03.03.2015 Heim für 17 jugendliche Flüchtlinge: "Landkreis plant Jugendhilfeeinrichtung im ehemaligen Gasthaus „Schönberg“ in Burgkunstadt"
- Obermain Tagblatt Online vom 02.02.2015: Frauenpower bei der Feuerwehr: Marion Berthold löst als Kommandantin Franz Vlastnik ab – Aufschwung durch „Wichtelwehr“
Fußnoten
<references />