Entlastung des Bürgermeisters: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Marcus.Dinglreiter verschob die Seite Entlastung nach Entlastung des Bürgermeisters)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
"Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößem gerechtfertigt."<ref>{{BayVGH 4B 81 A 2021}} Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
==Normen==
 
==Normen==
Zeile 18: Zeile 19:
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Rechnungsprüfung]]
 
* [[Rechnungsprüfung]]
 +
 +
==Fußnoten==
 +
<references />
  
 
[[Kategorie: Haushalt]]
 
[[Kategorie: Haushalt]]
 
[[Kategorie: Rechnungsprüfung]]
 
[[Kategorie: Rechnungsprüfung]]

Aktuelle Version vom 12. Mai 2020, 13:45 Uhr

"Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößem gerechtfertigt."<ref>BayVGH, Urteil vom 11.01.1984 - 4 B 81 A 2021 Amtlicher Leitsatz</ref>

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />