Entlastung des Bürgermeisters: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Mai 2020, 13:45 Uhr
"Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößem gerechtfertigt."<ref>BayVGH, Urteil vom 11.01.1984 - 4 B 81 A 2021 Amtlicher Leitsatz</ref>
Normen
Rechtsprechung
- BayVGH, Urteil vom 11.01.1984 - 4 B 81 A 2021 - Haushaltsrechtliche Entlastung des Bürgermeisters
Publikationen
- BKPV-Mitteilungen 1/2005 März 2005 Ziffer 4. Änderung der Vorschriften über die Entlastung durch die Gesetzesänderung zum 01.08.2004
- Bonse, Die Entlastung der leitenden Gemeindebeamten (1972)
- Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 10. Teil, Die Entlastung
- Engels/Eibelshäuser, Örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung - Aus der Praxis für die Praxis: Handbuch Rdnr. 84
- Korte, Die Entlastung im Gemeinderecht (1965)
- Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts; Änderungen bei der Prüfung der Jahresrechnung und der Entlastung, Die Gemeindekasse Bayern, 2005/02, S. 11 ff.
Siehe auch
Fußnoten
<references />