Haushaltswirtschaftliche Sperre: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn die Entwicklung der [[Einnahmen]] oder [[Ausgaben]] es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und [[Verpflichtungsermächtigung]]en zu sperren ({{KommHV-Kameralistik 28}}).
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==Zuständigkeit==
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Zur Zuständigkeit siehe {{ISBN 9783406644030}} Art. 64 Rdnr. 7
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{KommHV-Kameralistik 28}}
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* {{KommHV-Kameralistik 28}} Haushaltswirtschaftliche Sperre
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==Publikationen==
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltssperre Haushaltssperre Wikipedia]
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* Schmitz, Haushaltswirtschaftliche Sperre durch den Kämmerer in Nordrhein-Westfalen, der gemeindehaushalt 1978 S. 25 ff. mwN
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* [http://www.sueddeutsche.de/bayern/abgas-skandal-ingolstadt-verhaengt-haushaltssperre-1.2672644 sueddeutsche.de vom 30. September 2015, 18:55 Uhr - Abgas-Skandal - Ingolstadt verhängt Haushaltssperre]
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* [http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Info-Was-bedeutet-Haushaltssperre-id5321026.html augsburger-allgemeine.de vom 03. April 2009 16:39 Uhr - Info: Was bedeutet "Haushaltssperre"?]: "München (AZ) - Haushaltssperre ist das Fachwort für ein Sparprogramm der Verwaltung. Sinken die Einnahmen, kann ein Behördenchef mit einer Haushaltssperre vorschreiben, dass seine Mitarbeiter weniger Geld ausgeben als eigentlich im Haushalt eingeplant."
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==Siehe auch==
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* [[Haushalt]]
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** [[Haushaltsplan]]
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*** [[Haushaltsausgleich]]
  
[[Kategorie: Hauhalt]]
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[[Kategorie:Haushalt]]

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2015, 11:26 Uhr

Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren (KommHV-Kameralistik § 28).

Zuständigkeit

Zur Zuständigkeit siehe Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand 26. Ergänzungslieferung Nov. 2013, ISBN 9783406644030 Art. 64 Rdnr. 7

Normen

Publikationen

Siehe auch