Gebühr: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken<ref>(vgl. {{BVerfG 2 BvL 5/76}}, Seite 226)</ref>.<noinclude>
  
 
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Aktuelle Version vom 19. Juni 2016, 19:27 Uhr

Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken<ref>(vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76, Seite 226)</ref>.

Arten

Rechtsprechung

Publikationen