Entlastung des Bürgermeisters: Unterschied zwischen den Versionen

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"Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößem gerechtfertigt."<ref>{{BayVGH 4B 81 A 2021}} Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
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==Publikationen==
 
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* [http://www.bkpv.de/ver/pdf/mit12005/gesamt.pdf BKPV-Mitteilungen 1/2005 März 2005] Ziffer 4. Änderung der Vorschriften über die Entlastung durch die Gesetzesänderung zum 01.08.2004
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* Bonse, Die Entlastung der leitenden Gemeindebeamten (1972)
 
* [http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_10.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 10. Teil, Die Entlastung]
 
* [http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_10.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 10. Teil, Die Entlastung]
 
* {{ISBN 9783556062555}} Rdnr. 84
 
* {{ISBN 9783556062555}} Rdnr. 84
* [http://www.bkpv.de/ver/pdf/mit12005/gesamt.pdf BKPV-Mitteilungen 1/2005 März 2005] Ziffer 4. Änderung der Vorschriften über die Entlastung durch die Gesetzesänderung zum 01.08.2004
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* Korte, Die Entlastung im Gemeinderecht (1965)
 
* [http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/1069/05_02_gkbay_online.pdf Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts; Änderungen bei der Prüfung der Jahresrechnung und der Entlastung, Die Gemeindekasse Bayern, 2005/02, S. 11 ff.]
 
* [http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/1069/05_02_gkbay_online.pdf Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts; Änderungen bei der Prüfung der Jahresrechnung und der Entlastung, Die Gemeindekasse Bayern, 2005/02, S. 11 ff.]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Rechnungsprüfung]]
 
* [[Rechnungsprüfung]]
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==Fußnoten==
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[[Kategorie: Haushalt]]
 
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[[Kategorie: Rechnungsprüfung]]
 
[[Kategorie: Rechnungsprüfung]]

Aktuelle Version vom 12. Mai 2020, 13:45 Uhr

"Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößem gerechtfertigt."<ref>BayVGH, Urteil vom 11.01.1984 - 4 B 81 A 2021 Amtlicher Leitsatz</ref>

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />