Genehmigung (Kommunalaufsicht): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Rechtsprechung== * {{BGH III ZR 30/02}} Treuhandvertrag ==Siehe auch== * Treunhandvertrag“) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |||
+ | ==Normen== | ||
+ | * {{GO 69}} Abs. 4: Maßnahmen nach Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 bedürfen der Genehmigung. Die Gemeinde hat im Antrag darzulegen, wie und bis wann sie den Erlass einer Haushaltssatzung sicherstellen kann. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. | ||
==Rechtsprechung== | ==Rechtsprechung== | ||
Zeile 4: | Zeile 7: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
− | * [[ | + | * [[Treuhandvertrag]] |
+ | * [[Vorläufige Haushaltsführung]] |
Aktuelle Version vom 6. Januar 2021, 19:01 Uhr
Normen
- GO Art. 69 Abs. 4: Maßnahmen nach Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 bedürfen der Genehmigung. Die Gemeinde hat im Antrag darzulegen, wie und bis wann sie den Erlass einer Haushaltssatzung sicherstellen kann. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 04.12.2003 - III ZR 30/02 Treuhandvertrag