Stadtratssitzung-2014-10-21 (außerordentlich): Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Beibehaltung des jetzigen Abwasserpreises würden von 2015-2018 ca. 90.000 € Rücklagen gebildet. | Bei Beibehaltung des jetzigen Abwasserpreises würden von 2015-2018 ca. 90.000 € Rücklagen gebildet. | ||
− | *MDo: bei der Kläranlage stehen Investitionen an, zum Beispiel Blockheizkraftwerk. Man wird das Geld in den nächsten Jahren brauchen. | + | *MDo: bei der Kläranlage stehen Investitionen an, zum Beispiel [[Blockheizkraftwerk]]. Man wird das Geld in den nächsten Jahren brauchen. |
*HPM: besser Rücklagenbildung als erneut Verbesserungsbeiträge zu verlangen. | *HPM: besser Rücklagenbildung als erneut Verbesserungsbeiträge zu verlangen. | ||
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==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,231025 Obermain Tagblatt Online vom 22.10.2014 16:34 Uhr - Rücklagen bilden statt Preise senken - Stadtrat berät über Gebühren für Wasser und Abwasser] | * [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,231025 Obermain Tagblatt Online vom 22.10.2014 16:34 Uhr - Rücklagen bilden statt Preise senken - Stadtrat berät über Gebühren für Wasser und Abwasser] | ||
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+ | * [[Abwassergebühr]] | ||
+ | * [[Wassergebühr]] | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Aktuelle Version vom 4. August 2019, 22:28 Uhr
Sondersitzung Stadtrat Gebührenkalkulation Wasser/Abwasser
am: Dienstag, 21. Oktober 2014 um 19:15 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich
Einziger Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung am 21.10.2014, 19:15 Uhr: Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung für den Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2018<ref>Quelle der Tagesordnungen: Stadt Burgkunstadt</ref>
Trinkwasser
Gebührenkalkulation 2015-2018
Art der Kalkulation | Preis pro m³ in Euro |
---|---|
Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnis der Vorjahre | 2,34 € |
Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG | 2,49 € |
Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre | 1,94 €<ref>(ca. 440.000 € Überdeckung)</ref> |
Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG | 2,09 €<ref>Möglichkeit der Rücklagenbildung (132.000 € in vier Jahren)</ref> |
Gebühren laut Satzung (BGS-WS vom 8.12.2010) | 2,06 € |
Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll die Gebühr gleich (2,06 €) bleiben. Mit der Differenz zu 1,94 € sollen Rücklagen gebildet werden.
In die Kalkulation fließen ein:
- reine Betriebskosten
- Sachkosten
- Materialkosten
- Personalkosten
- Stromkosten
- Reinigungskosten
- Anteil Verwaltung
- Abschreibungen
- voraussichtliche Nutzungsdauer von 50 Jahren: 2 % pro Jahr
- die Grundstückseigentümer haben Herstellungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge zu bezahlt. Diese wirken sich gebührenmindernd aus, indem sie gegen die Herstellungskosten gebucht werden.
- Ebenso wirken sich Zuschüsse gebührenmindernd aus.
- voraussichtliche Nutzungsdauer von 50 Jahren: 2 % pro Jahr
- Kalkulatorische Verzinsung 4% einheitlicher Zinssatz auf: bei der Verzinsung wird ein Mittelwert über 20-30-40 Jahre genommen. Der bayerische kommunale Prüfungsverband akzeptiert maximal 4 %. Es gibt VGH-Urteile, die bis 5,67 % akzeptieren.
- Fremdkapital
- Eigenkapital
- HE: es sind 200.000 € pro Jahr für kurzfristige Maßnahmen in die Kalkulation genommen.
- Frau S.: Seit 2013 gibt es eine weitere Möglichkeit der Rücklagenbildung. Die AfA auf Wiederbeschaffungszeitwerte. Was würde die Anlage heute kosten? Von diesem Betrag kann man abschreiben.
- Grund für die Überdeckung: 2010 waren die Verbesserungsmaßnahmen bekannt. Der Verbesserungsaufwand in Höhe von 3 Millionen (mit AfA) ist in die aktuelle Kalkulation eingeflossen. Der Kalkulator 2010 vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband konnte dies noch nicht machen, das noch keinen Stadtratsbeschluss gab. Die Verbesserungsbeiträge sind mittlerweile eingegangen (2011-2014).
Abwasser
Kalkulationszeitraum 2015-2018
Art der Kalkulation | Preis pro m³ in Euro |
---|---|
Kostendeckende Gebühren ohne Ergebnis der Vorjahre | 2,72 € |
Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG | 3,17 € |
Kostendeckende Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre | 2,55 € |
Alternativberechnung nach Art. 8 Abs. 3 Satz 4 BayKAG | 3,00 €<ref>Möglichkeit der Rücklagenbildung durch AfA auf Zuwendungen</ref> |
Gebühren laut Satzung (BGS-EWS vom 8.10.2010) | 2,63 € |
- Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll die Gebühr gleich (2,63 €) bleiben. Mit der Differenz zu 2,55 € sollen Rücklagen gebildet werden.
Unterschied zur Wasserversorgung: die Kosten der Straßenentwässerung werden abgezogen
Bei Beibehaltung des jetzigen Abwasserpreises würden von 2015-2018 ca. 90.000 € Rücklagen gebildet.
- MDo: bei der Kläranlage stehen Investitionen an, zum Beispiel Blockheizkraftwerk. Man wird das Geld in den nächsten Jahren brauchen.
- HPM: besser Rücklagenbildung als erneut Verbesserungsbeiträge zu verlangen.
- HE: wir haben ca. 9 Millionen € Sanierungsbedarf im Kanalbereich. Für die Sanierung gibt es keine Zuwendungen, keine Verbesserungsbeiträge. Die Sanierungen müssen über Gebühren finanziert werden.
In die Kalkulation eingestellt sind für Investitionen:
- 400.000 € 2015 für Kanalbau
- 300.000 € 2016
- 300.000 € 2017
- 300.000 € 2018
Es folgt im Anschluss eine nichtöffentliche Sitzung.
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references />