Gemeindetafel: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. April 2016, 23:27 Uhr
Rechtsprechung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
- BayVGH, Beschluss vom 15.05.2014 - 8 ZB 12.2077: "Die Verwendung von Gemeindetafeln für Anschläge der Gemeinde in Erfüllung ihrer Pflicht, ortsübliche Bekanntmachungen durchzuführen, ist für die betroffenen Gemeindebürger grundsätzlich auch dann zumutbar, wenn das Gemeindegebiet nicht kompakt bebaut ist oder Streubebauungen vorliegen." (Amtlicher Leitsatz)
Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer
- OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.2008 - 7 D 120/07.NE: "In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist seit langem geklärt, dass die Bekanntmachung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel bzw. Aushang jedenfalls für größere Gemeinden eine "absolut ungeeignete Form der Bekanntmachung von Ortsrecht" ist." (Abs. 51)