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− | Mit einer Bürgerinformationssatzung wird ein Rechtsanspruch auf Zugang zu öffentlichen Informationen geschaffen. [[Akteneinsicht]] ist ein Bürgerrecht. Der Bürger, der sich für öffentliche Angelegenheiten interessiert, ist kein Bittsteller. Als Teil der Bürgergesellschaft ist er Partner auf Augenhöhe. | + | Mit einer [[Bürgerinformationssatzung]] wird ein Rechtsanspruch auf Zugang zu öffentlichen Informationen geschaffen. [[Akteneinsicht]] ist ein [[Bürgerrecht]]. Der Bürger, der sich für öffentliche Angelegenheiten interessiert, ist kein Bittsteller. Als Teil der [[Bürgergesellschaft]] ist er Partner auf Augenhöhe. |
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− | Wir stehen für eine effektive Kontrolle der Kommunalpolitik. Einen aufgeklärten und ausgewogenen Lokaljournalismus halten wir für eine notwendige Bedingung zum Erhalt und zum Ausbau demokratischer und | + | Wir stehen für eine effektive Kontrolle der Kommunalpolitik. Einen aufgeklärten und ausgewogenen [[Lokaljournalismus]] halten wir für eine notwendige Bedingung zum Erhalt und zum Ausbau demokratischer und [[rechtsstaat]]licher Strukturen. |
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2020, 17:37 Uhr
In unserem Kommunalwiki haben wir grundlegende Informationen zum aktuellen Stand der Informationsrechte in der Kommune sowie zum Thema Öffentlichkeit erarbeitet. Wir vertreten im Bürgerverein die Auffassung, dass frühzeitige und umfassende Information sowie grundsätzliche Öffentlichkeit der kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse (unter Wahrung von Datenschutz sowie Geschäftsgeheimnissen) notwendige Bedingungen für das Vertrauen der Bürger in die Kommunalpolitik sind. Sie sind nach unserer Überzeugung auch Voraussetzung für Kontrolle und Problemdruck, um Misstände frühzeitig - bzw. überhaupt - anzugehen. Dass die Burgkunstadter Bürger von den gravierenden Hauhaltsproblemen für 2014 erst nach der Kommunalwahl am 16.3.2014 erfuhren, unterstützt unserer Ansicht nach diese These. Der Bürgerverein setzt sich daher für einen Informationsanspruch der Bürger in kommunalen Angelegenheiten ein. Diesbezüglich wurde der Entwurf einer Bürgerinformationssatzung erarbeitet. Diesem soll durch ein Bürgerbegehren zur Geltung verholfen werden.
Aus unserem Grundsatzprogramm:
Transparenz
Grundlage aller kommunalen Entscheidungsprozesse ist eine objektiv richtige und umfassende Information. Dazu müssen grundsätzliche Informationen seitens der Stadtverwaltung aktiv zur Verfügung gestellt werden, weitergehende Informationen müssen für Bürger und Stadträte auf der Grundlage eines Rechtsanspruchs zugänglich, vollständig, wahrheitsgemäß und transparent sein. Die Grundsätze des Datenschutzes sind dabei mit großer Sorgfalt zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen. Frühzeitige und umfassende Informationen sind nach unserer Überzeugung die grundlegende Bedingung für erfolgreiche Bürgerbeteiligung, eine effektive Stadtratsarbeit, gute Entscheidungen und wachsendes Vertrauen in die Kommunalpolitik.
Bürgerinformationssatzung
Mit einer Bürgerinformationssatzung wird ein Rechtsanspruch auf Zugang zu öffentlichen Informationen geschaffen. Akteneinsicht ist ein Bürgerrecht. Der Bürger, der sich für öffentliche Angelegenheiten interessiert, ist kein Bittsteller. Als Teil der Bürgergesellschaft ist er Partner auf Augenhöhe.
Stärkung der Lokalpresse
Wir stehen für eine effektive Kontrolle der Kommunalpolitik. Einen aufgeklärten und ausgewogenen Lokaljournalismus halten wir für eine notwendige Bedingung zum Erhalt und zum Ausbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen.
Kommunale Informationssysteme
Über kommunale Informationssysteme wie z.B. ein Kommunalwiki sollen kommunalpolitische Informationen von öffentlicher Bedeutung für die Burgkunstadter Bürger schnell und unkompliziert zugänglich sein.
Aus unserem Wahlprogramm:
(1) Transparenz und Bürgerbeteiligung leben
(1) Wir wollen das Vertrauen der Bürger in die Kommunalpolitik stärken. Die Einwohner von Burgkunstadt, der Stadtrat und die Stadtverwaltung sollen sich als Partner auf Augenhöhe verstehen. Der erste Schritt dazu ist die Einführung einer Bürgerinformationssatzung.