Familienpolitik: Unterschied zwischen den Versionen

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"Aus Sicht der bayerischen Familien gibt es damit drei zentrale Handlungsfelder der kommunalen Familienpolitik:
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→ Erstens sind im Bereich [[Verkehr]] die [[Verkehrssicherheit]] von Kindern und der [[ÖPNV|öffentliche Personennahverkehr]] von Bedeutung.
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→ Zweitens sind quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige [[Kinderbetreuung|Betreuungsangebote für Kinder]] verschiedener Altersstufen wichtig.
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→ Drittens wird [[Freizeitangebot]]en für Kinder und Jugendliche eine hohe Bedeutung zugemessen."<ref>Quelle: [http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/familie/familienreport_2014.pdf#page=39&zoom=auto,-107,845 ifb-Familienreport 2014, Seite 39]</ref>
  
 
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* [http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/familie/familienreport_2014.pdf ifb-Familienreport 2014]
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* [http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/familie/familienreport_2014.pdf ifb-Familienreport 2014] - Ab Seite 35 – Familienfreundlichkeit in der Kommune
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==Fußnoten==
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Aktuelle Version vom 20. August 2014, 22:38 Uhr

"Aus Sicht der bayerischen Familien gibt es damit drei zentrale Handlungsfelder der kommunalen Familienpolitik: → Erstens sind im Bereich Verkehr die Verkehrssicherheit von Kindern und der öffentliche Personennahverkehr von Bedeutung. → Zweitens sind quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote für Kinder verschiedener Altersstufen wichtig. → Drittens wird Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche eine hohe Bedeutung zugemessen."<ref>Quelle: ifb-Familienreport 2014, Seite 39</ref>

Rechtsprechung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1995 - 15 A 569/91 - Eine Gemeinde überschreitet ihre Verbandskompetenz, wenn sie den Unterhaltspflichtigen anlässlich der Geburt eines dritten oder weiteren Kindes eine kommunale Aufwendungsbeihilfe zum Zweck einer Ergänzung des allgemeinen Familienlastenausgleichs zahlt.

Pulikationen

Fußnoten

<references />