Bestandsschutz (Gemeindliche Unternehmen): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ ==Bestandsschutz von gemeindlichen Unternehmen== Soweit Unternehmen entgegen [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3b&showdocca…“) |
K (Kottan1982 verschob Seite Bestandsschutz nach Bestandsschutz (Gemeindliche Unternehmen)) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
*[http://de.wikipedia.org/wiki/Bestandsschutz Wikipedia Bestandsschutz] | *[http://de.wikipedia.org/wiki/Bestandsschutz Wikipedia Bestandsschutz] | ||
+ | |||
+ | ==Siehe auch== | ||
+ | *[[gemeindliche Unternehmen]] |
Aktuelle Version vom 26. Mai 2014, 11:59 Uhr
Bestandsschutz von gemeindlichen Unternehmen
Soweit Unternehmen entgegen Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GO vor dem 1. September 1998 errichtet oder übernommen wurden, dürfen sie weitergeführt, jedoch nicht erweitert werden.