Geschäftsordnung des Gemeinderats: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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* [[Ortssprecher]] ({{Geschäftsordnung Stadtrat Burgkunstadt}} § 18)
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* [[Ortssprecher]] ({{Geschäftsordnung Stadtrat Burgkunstadt}} [https://docs.google.com/document/d/1klVuZOuCQyLZhA5B6C75hIG1K2GTCrWtxVP9F10-S2E/edit#heading=h.5e7s0fsnwhcx § 18])
  
 
==Fußnoten==
 
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Version vom 26. Mai 2014, 11:21 Uhr

Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 Abs. 1 GO). Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrats und seiner Ausschüsse enthalten (Art. 45 Abs. 2 GO).

Verstöße gegen die Geschäftsordnung wie z.B. die Nichteinhaltung der Ladungsfrist führen nach h.M. nicht zur Rechtswidrigkeit eines Stadtratsbeschlusses, wenn nicht zugleich ein Verstoß gegen eine wesentliche gesetzliche Verfahrensvorschrift vorliegt<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 451 mit Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.1996 - 15 A 32/93</ref>.

Siehe auch

Normen

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references />