Liegenschaftsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. März 2014, 19:58 Uhr
Nach § 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt wird in der Stadt Burgkunstadt ein Liegenschaftsausschuss mit nachstehendem Aufgabenbereich gebildet:
a) Vorbereitung der die städtischen Liegenschaften betreffenden Angelegenheiten
b) Bestandsaufnahme und Überprüfung eventueller Veräußerungen
c) Wahrnehmung der Aufgaben eines Bauherrenausschusses bei kommunalen Baumaßnahmen
Der Liegenschaftsausschuss besteht in Burgkunstadt derzeit aus sieben Mitgliedern.