Transparenzgebot (AGB): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. März 2022, 11:52 Uhr
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- BGB § 307 Abs. 1 Satz 2: Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Fußnoten
<references/>