Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. März 2022, 11:09 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach BGB § 305 Abs. 1 Satz 1 alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat (BGB § 305 Abs. 1 Satz 2). Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind (BGB § 305 Abs. 1 Satz 3).
Normen
- BGB § 305 - BGB § 310
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1: Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet
- 1. "geschäftliche Handlung" jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt; als Waren gelten auch Grundstücke, als Dienstleistungen auch Rechte und Verpflichtungen;
Publikationen
- Hofmann/Frikell/Schwab, Unwirksame Bauvertragsklauseln, VOB-Verlag Ernst Vögel OHG, 12. Auflage 2015, ISBN 9783896503756
- Benning, Axel; Benning, Bettina; Oberrath, Jörg-Dieter; Oberrath, Ellen, Gestaltungsleitfaden AGB - Richtige Formulierung und Verwendung mit zahlreichen Mustern, Richard Boorberg Verlag, 2015, ISBN 9783415054813