Bodenschutz- und Altlastenkataster: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{BayBodSchG 3}} Abs. 1: Das [[Landesamt für Umwelt]] führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach Art. 2 Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt.
+
* {{BayBodSchG 3}} Abs. 1: Das [[Landesamt für Umwelt]] führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach {{BayBodSchG 2}} Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt.
  
 
==Links==
 
==Links==

Version vom 26. August 2021, 12:46 Uhr


Normen

  • BayBodSchG Art. 3 Abs. 1: Das Landesamt für Umwelt führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach BayBodSchG Art. 2 Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt.

Links

Fußnoten

<references/>