Bodenschutz- und Altlastenkataster: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude> | <noinclude> | ||
+ | |||
+ | ==Normen== | ||
+ | * {{BayBodSchG 3}} Abs. 1: Das [[Landesamt für Umwelt]] führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach Art. 2 Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt. | ||
==Links== | ==Links== | ||
− | * https://www. | + | * https://www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htm |
− | |||
− | |||
− | |||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Version vom 26. August 2021, 12:46 Uhr
Normen
- BayBodSchG Art. 3 Abs. 1: Das Landesamt für Umwelt führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach Art. 2 Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt.
Links
Fußnoten
<references/>