Beförderungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. August 2021, 13:04 Uhr
Der Unternehmer ist nach PBefG § 22 zur Beförderung verpflichtet, wenn
- die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
- die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
- die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.
Normen
Fußnoten
<references/>