Sektorentätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Juni 2021, 09:16 Uhr
Sektorentätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe sind nach GWB § 102 Abs. 6 Tätigkeiten zur Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets zum Zweck
- 1. der Förderung von Öl oder Gas oder
- 2. der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.
Normen
EU
- Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Sektorenrichtlinie)
- 2009/546/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 2009 zur Freistellung des Aufsuchens von Erdöl- und Erdgasvorkommen und deren Förderung in den Niederlanden von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5381)
Fußnoten
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