Verkehrsleistung: Unterschied zwischen den Versionen

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* das Betreiben  
 
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von Netzen zur Versorgung der Allgemeinheit mit [[Verkehrsleistung|Verkehrsleistungen]] per  
 
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*Eisenbahn,  
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*automatischen Systemen,  
 
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Im Verkehrsbereich gilt ein Netz als vorhanden, wenn die Verkehrsleistung gemäß den von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats festgelegten Bedingungen erbracht wird; dazu gehören die Festlegung der Strecken, die Transportkapazitäten und die Fahrpläne.
 
Im Verkehrsbereich gilt ein Netz als vorhanden, wenn die Verkehrsleistung gemäß den von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats festgelegten Bedingungen erbracht wird; dazu gehören die Festlegung der Strecken, die Transportkapazitäten und die Fahrpläne.

Aktuelle Version vom 22. Juni 2021, 11:30 Uhr