Kosten- und Leistungsrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
==={{KommHV-Kameralistik}}=== | ==={{KommHV-Kameralistik}}=== | ||
− | * {{KommHV-Kameralistik 11a}} | + | * {{KommHV-Kameralistik 11a}} [[Kosten- und Leistungsrechnung]] |
==Publikationen== | ==Publikationen== |
Version vom 5. Mai 2021, 11:18 Uhr
Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung für alle Verwaltungsbereiche soll eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Ausgestaltung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch Dienstanweisung zu regeln. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. (KommHV-Kameralistik § 11a)