Kosten- und Leistungsrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Mai 2021, 11:17 Uhr
Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung für alle Verwaltungsbereiche soll eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Ausgestaltung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch Dienstanweisung zu regeln. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. (KommHV-Kameralistik § 11a)
Normen
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
KommHV-Kameralistik
- § 11a