Umweltpolitik: Unterschied zwischen den Versionen
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* Schutz einzelner Umweltgüter (medialer Umweltschutz), z.B. lokales Trinkwasser, Main, Boden, Luft | * Schutz einzelner Umweltgüter (medialer Umweltschutz), z.B. lokales Trinkwasser, Main, Boden, Luft |
Version vom 5. Januar 2014, 20:40 Uhr
Der kommunalen Umweltpolitik kommt eine besondere Verantwortung im Gesamtgefüge der Kommunalpolitik zu: Umweltpolitik ist Querschnittspolitik, denn sie wirkt sich auf viele andere Ressorts aus und wird wiederum von Entscheidungen anderer Ressorts beeinflusst.
Ziel dieses Beitrages ist es, eine umweltpolitische Vision für Burgkunstadt zu entwerfen. Dabei ist es gewünscht, dass die lokalen und regionalen Bezüge zu anderen Gebietskörperschaften in das Konzept einfließen.
Mögliche Zieldefinitionen
- Mit Umweltpolitik soll geregelt werden, wie das öffentliche Gut Umwelt genutzt werden darf oder soll.
Mögliche Schwerpunkte
- Schutz einzelner Umweltgüter (medialer Umweltschutz), z.B. lokales Trinkwasser, Main, Boden, Luft
- Schutz vor einzelnen Gefahrenquellen (kausaler Umweltschutz), z.B. Hochwasser durch Überschwemmungen der Gewässer und/oder Starkregenereignisse
- Schutz von Flora und Fauna (vitaler Umweltschutz), z.B. einzelner Tier- und Pflanzenarten, Schutz von Ökosystemen
- Ressort übergreifende Berücksichtigung der Belange der Umwelt (integrierter Umweltschutz), etwa im Bereich der Flächennutzungs- und Bauleitplanung
Rechtsgrundlagen
Umweltpolitik betrifft alle Ebenen des Staates: Nach GG Art. 20a schützt der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Die Bayerische Verfassung widmet sich in Art. 141 noch ausführlicher dem Schutz der Umwelt und benennt als Verantwortliche neben dem Staat auch die Gemeinden.