Kreislaufwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://www.zdb.de/meldungen/kreislaufwirtschaft-baustoffrecycling-braucht-mehr-als-nur-guten-willen ZDB Pressemeldung 16.09.2020 Baustoffrecycling braucht mehr als nur guten Willen] | * [https://www.zdb.de/meldungen/kreislaufwirtschaft-baustoffrecycling-braucht-mehr-als-nur-guten-willen ZDB Pressemeldung 16.09.2020 Baustoffrecycling braucht mehr als nur guten Willen] | ||
+ | ==Siehe auch== | ||
+ | * [[Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen]] | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Aktuelle Version vom 22. Februar 2021, 16:15 Uhr
Normen
Kreislaufwirtschaftsgesetz
- KrWG § 1 Abs. 1: Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Publikationen
Handbücher
Pressemitteilungen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>