Umweltgesichtspunkte bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen haben  
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Die [[Behörden des Bundes]] sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen haben  
 
* {{KrWG 45}},
 
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* {{KSG 13}} sowie die
 
* {{KSG 13}} sowie die

Version vom 18. Februar 2021, 22:12 Uhr