Straßenbeleuchtung: Unterschied zwischen den Versionen

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** "[[Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln]]" (CPV Code 50232000-0)  
 
** "[[Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln]]" (CPV Code 50232000-0)  
 
** "[[Wartung von Straßenbeleuchtungen]]" (CPV Code 50232100-1)
 
** "[[Wartung von Straßenbeleuchtungen]]" (CPV Code 50232100-1)
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==[[Wartung von Straßenbeleuchtungen]]==
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==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

Version vom 27. Januar 2021, 13:22 Uhr


Stadt Burgkunstadt

Haushaltsstelle

  • Unterabschnitt 6709 Straßenbeleuchtung
  • Stromverbrauch für Betriebszwecke Untergruppe 6342 (Ergebnis 2013: 135.830,15 €)

Zahlen

Die Ausgaben für Straßenbeleuchtung betrugen im Jahr 2015: 143.681,31 € (Einnahmen 0 €)<ref>Quelle: Stadtratssitzung-2016-03-01#Ergebnisse_der_wichtigsten_Einrichtungen</ref>

CPV-Codes

Wartung von Straßenbeleuchtungen

"Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung, Pflege, Wartung oder die Beseitigung von Verschleißerscheinungen bzw. kleineren Schäden werden nach allgemeinem Verständnis aufgrund ihrer nicht oder nur sehr geringfügig in die Substanz eingreifenden Wirkung nicht als Bauleistung qualifiziert<ref>(Weyand, ibr-online-Komm. Vergaberecht, § 99 GWB, Rn 1154; VK Berlin, Beschl. v. 2.6.09 - VK-B-2-12/09)</ref>. Unscharf ist der Begriff Reparatur, weil hierunter sowohl Wartungsarbeiten als auch Umbauarbeiten ohne wesentlichen Substanzeingriff verstanden werden kann<ref>(Korbion a.a.O.)</ref>. Maßgebend für die Einordnung als Bauarbeiten wird daher immer sein, inwieweit in nennenswertem Umfang in die Substanz eines Bauwerks eingegriffen wird."<ref>VK Berlin, Beschluss vom 26.04.2011 - VK B 2-3/11</ref>

Rechtsprechung

Publikationen

Regionalpresse

Überregional

Siehe auch