Wissenschaftlicher Beirat in Düngungsfragen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates einen Wissenschaftlichen Beirat zu errichten, der es in Düngungsfragen berät. In dem Beirat sollen insbesondere die Bereiche der Bodenkunde, der Pflanzenernährung, des Pflanzenbaues, der Gewässerkunde, der Toxikologie, der Ökotoxikologie und der Seuchenhygiene durch Wissenschaftler, die auf diesen Gebieten tätig sind, vertreten sein. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 kann das Nähere über die Zusammensetzung des Beirats, die Berufung der Mitglieder sowie die Geschäftsordnung geregelt werden.<noinclude>
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#WEITERLEITUNG [[Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen]]
 
 
==Normen==
 
* {{DüngG 10}} [[Wissenschaftlicher Beirat in Düngungsfragen|Wissenschaftlicher Beirat]]
 
 
 
[[Kategorie:Düngerecht]]</noinclude>
 

Aktuelle Version vom 24. Januar 2021, 22:24 Uhr